Einnahmeausfälle bei KMU: Mietzins-Erlass jetzt!
Bei vielen KMU brachen mit der Corona-Krise die Einnahmen massiv ein. Zumindest dort, wo aufgrund der Vorschriften Geschäfte geschlossen werden mussten, sollte der Mietzins erlassen werden.
Aufgrund der Corona-Krise wurde der Zugang zur Kurzarbeitsentschädigung vereinfacht und auf neue Gruppen ausgeweitet. Das ist eine wichtige Nothilfe-Massnahme. Für viele KMU bleibt aber ein massives Problem weiterhin bestehen, nämlich der zweite grosse Fixkostenblock: die Geschäftsmiete.
Erlassen, nicht stunden
Verschiedene Gutachten, nicht nur im Auftrag des Mieterinnen- und Mieterverbands, kommen klar zum Schluss: Wo wegen behördlicher Anordnungen die zweckgemässe Verwendung einer Geschäftsräumlichkeit nicht mehr möglich ist (z.B. ein geschlossener Coiffeursalon), ist die Miete nicht geschuldet. Leider sind die wenigsten Eigentümer bereit, die Mietzinsen zu erlassen. Damit die Gerichte nicht über Monate mit Tausenden von Prozessen überlastet werden, braucht es nun endlich eine Klärung durch den Bundesrat. Stundungen ebenso wie KMU-Kredite helfen zwar gegen Liquiditätsengpässe. Aber sie lösen das Problem nicht, sondern schieben es nur hinaus.
Balthasar Glättli
Fraktionspräsident, Nationalrat ZH
@bglaettli