Der Vorsorgeausgleich und dessen zwingende Ausgestaltung haben sich in der Praxis bewährt. Die Revisionsvorlage bringt punktuelle Verbesserungen auf Grund von Erfahrungen aus der praktischen Anwendung. Sie beseitigt verschiedene Unklarheiten und füllt Lücken. Dies ist zu begrüssen. Andererseits lässt die neue Regelung Fragen offen bzw. wirft neue Fragen auf, deren Beantwortung wiederum der Rechtssprechung überlassen sein wird, so dass mit einer neuen Phase der Rechtsunsicherheit zu rechnen ist.

Bedenklich stimmt die grosse Freiheit der Parteien, auf einen Ausgleich zu verzichten.

Vollständige Vernehmlassungsantwort (PDF)