Eine qualitativ hochstehende, unabhängige, effiziente und einheitliche Rechtsvertretung zwischen den Kantonen ist einer der zentralen Pfeiler der neuen beschleunigten Asylverfahren – sie wird auch eine unerlässliche Bedingung deren Erfolgs sein. Die Einführung genau dieses Rechtsschutzes hat die Grünen übrigens überzeugt, die Revision zu unterstützen. Es geht darum, die Prinzipien des Rechtsstaates zu respektieren, gerechte Verfahren, welche die Menschenrechte respektieren, zu leisten und auf die Bedürfnisse verletzlicher Bevölkerungsgruppen einzugehen. Dennoch enthalten die Verordnungsentwürfe leider mehrere wichtige Lücken und Näherungen, welche Asylsuchenden ein gerechtes Verfahren vorenthalten und die allgemeine Wirksamkeit der Reform gefährden könnten. Die Rechte und spezifischen Bedürfnisse minderjähriger Asylsuchender (UMA) werden ebenfalls nicht genügend berücksichtigt in den vorliegenden Verordnungen.

Vollständige Vernehmlassungsantwort – französisch (PDF)