Die Grünen begrüssen grundsätzlich einen Systemwechsel vom Nichteintretens- zu einem materiellen Verfahren. Doch die Bedingungen dieses Systemwechsels begrüssen sie nicht. Insbesondere sprechen sie sich gegen eine Verkürzung der Beschwerdefrist auf 15 Tage aus. Kein anderes Verwaltungsverfahren in der Schweiz kennt derart kurze Fristen.

Die Abschaffung der Hilfswerksvertretung bei der Anhörung wirft ebenfalls Fragen auf. Der Bund sollte die Qualität dieser Arbeit würdigen anstatt sie abzuschaffen und sie mit den nötigen Mitteln ausstatten. Eine Abschaffung der Hilfswerksvertretung kommt nur in Frage, wenn im Gegenzug eine solide Basis für eine überzeugende Rechtsschutzfinanzierung geschaffen wird, die nicht nur die finanzierte Rechtsberatung, sondern auch Beiträge des Bundes für die Rechtsvertretung von Asylsuchenden vorsieht. Der Rechtsschutz muss unbedingt garantiert werden.

Gemäss dem Projekt sollen die Nichteintretensentscheide nur noch für die Dublin-Fälle möglich sein oder bei Asylsuchenden, welche in einen sicheren Drittstaat weggewiesen werden können. Die Grünen warnen vor Ausweisungen ohne einer sorgfältigen Abklärung des Risikos, dass dieses Land die Asylsuchenden in ein Land weiterschickt, wo sie verfolgt werden könnten.

Vollständige Vernehmlassungsantwort – französisch (PDF)