Anpassungen des Bundesgesetzes über die Ausländerinnen und Ausländer (AuG): «Verfahrensnormen und Informationssysteme»
Die Grünen bedauern es, dass diese Vernehmlassung aus einer Mischung von unzusammenhängenden Artikeländerungen besteht. Sie begrüssen zwar, dass Sexarbeiterinnen besser vor Missbrauch geschützt werden sollen, weisen aber das Verbot, wonach Flüchtlinge ihr Land und dessen Nachbarländer nicht besuchen dürfen, bestimmt zurück. Es ist unverhältnismässig und verletzt das Recht auf Familienleben (Artikel 8 EMRK). Ein solches Verbot basiert auf dem Generalverdacht, dass „Asyl“ und „Missbrauch“ Hand in Hand gehen, eine entsprechende Bestimmung hat deswegen in einem Gesetz nichts zu suchen. Zudem kann der Artikel, wegen einer wahrscheinlichen Zunahme von Ausnahmeanträgen, zusätzliche Arbeit für die Verwaltung verursachen.