Die Schweiz hat sich mit der Teilnahme am Schengen/Dublin-Raum verpflichtet, sämtliche Regelungen und Neuerungen der betreffenden Abkommen zu übernehmen. Nun gilt es die Abkommen derart umzusetzen, dass die in der Rückführungsrichtlinie (Richtlinie 2008/115/EG; nachfolgend auch RL) enthaltenen, minimalen, menschenrechtlichen Standards auf Gesetzes- und Verordnungsstufe auch konkretisiert werden.

Gemäss dem Projekt sollen die Nichteintretensentscheide nur noch für die Dublin-Fälle möglich sein oder bei Asylsuchenden, welche in einen sicheren Drittstaat weggewiesen werden können. Die Grünen warnen vor Ausweisungen ohne einer sorgfältigen Abklärung des Risikos, dass dieses Land die Asylsuchenden in ein Land weiterschickt, wo sie verfolgt werden könnten.

Vollständige Vernehmlassungsantwort (PDF)