Änderung des Asylgesetzes – Neustrukturierung des Asylbereichs
Die Grünen begrüssen die Einführung einer staatlich finanzierten Rechtsvertretung im Asylbereich. Wir fordern aber zwingend, dass diese fachlich professionell ausgestaltet werden muss und dass die Wahrung der anwaltschaftlichen Pflichten der Rechtsvertretung gegenüber den KlientInnen nicht gefährdet werden darf.
Die organisatorische Beschleunigung der Verfahren findet unsere Zustimmung, dagegen lehnen die Grünen die Verkürzungen der Rekursfristen ab und sind generell der Ansicht, dass die Behandlungsfristen unrealistisch kurz angesetzt sind. Wir fordern vielmehr, dass insbesondere auch Kategorien von Flüchtlingen mit einer voraussichtlichen Schutzwürdigkeit Zugang zu einem rascheren Verfahren haben.
Bezüglich der Zentren weisen die Grünen darauf hin, dass diese für die Bevölkerung zugänglich bleiben und nicht – als Abschreckungsmassnahme – in besonders abgelegenen Gebieten erstellt werden sollen. Die Empfehlungen und Kritikpunkte der Nationalen Kommission zur Verhütung von Folter (NKVF) an den heutigen EVZ müssen in die Gestaltung der neuen Zentren einfliessen.