Zum dritten mal Ja zum Covid-Gesetz
Darum sagen wir GRÜNE Ja zum Covid-19-Gesetz
- Das Covid-19-Gesetz ist mittlerweile weitgehend ausser Kraft und auch die Corona-Massnahmen sind praktisch vollständig aufgehoben. Es ist aber sinnvoll, dass dem Bundesrat bei Bedarf weiterhin bewährte Instrumente zur Verfügung stehen. Dazu zählen etwa Corona-Tests oder die Ausstellung von Corona-Zertifikaten, z.B. auch für Reisen ins Ausland.
- Die Verlängerung einzelner Bestimmungen des Covid-19-Gesetz stellt eine saubere und demokratisch legitimierte Rechtsgrundlage für diese Instrumente sicher. Sie verhindert damit, dass der Bundesrat im Ernstfall wieder mittels Verordnungen, Notrecht oder dringlicher Gesetzgebung reagieren muss.
Am 13. Juni 2021 hat die Schweizer Stimmbevölkerung ein erstes Mal dem Covid-19-Gesetz mit 60.2% zugestimmt. Die GRÜNEN haben dieses Gesetz in der parlamentarischen Beratung massgeblich mitgeprägt und diverse wichtige Verbesserungen erreicht, z.B. im Bereich der politischen Rechte, der Wirtschaftshilfen und der Härtefallunterstützung. Gegen eine spätere Änderung des Covid-19-Gesetzes wurde erneut das Referendum ergriffen. Auch dieser Änderung hat die Stimmbevölkerung mit 62% zugestimmt. Am 18. Juni 2023 stimmt die Schweiz nun bereits zum dritten Mal über das Covid-19-Gesetz ab, weil die selben Coronakritischen Kreise – darunter die Organisationen «Freunde der Verfassung» und «Mass-Voll» – erneut das Referendum ergriffen haben; dieses Mal gegen die Verlängerung einzelner ausgewählter Bestimmungen des Covid-19-Gesetzes, welches das Parlament in der Wintersession 2022 verabschiedet hat.
Das Covid-19-Gesetz ist mittlerweile weitgehend ausser Kraft. Und auch im Alltag der Bevölkerung sind alle (spürbaren) Massnahmen, wie z.B. die Maskentragepflicht, die Isolation und Quarantäne nach einer Infektion oder das Testregime, aufgehoben. Um dennoch auf allfällige neue Coronawellen vorbereitet zu sein – und um den Einsatz von Notrecht oder dringlicher Gesetzgebungsverfahren zu vermeiden – hat das Parlament in der Herbst- und Wintersession 2022 einzelne ausgewählte Bestimmungen des Covid-19-Gesetz verlängert.
U.a. soll der Bund bei Bedarf weiterhin Corona-Zertifikate ausstellen können. Auch die Rechtsgrundlage für die – derzeit inaktive – Swiss-Covid-App, die der Nachverfolgung von Kontakten dient, wurde verlängert. Ebenso die Bestimmungen zum Schutz von vulnerablen Menschen am Arbeitsplatz sowie die Kompetenz des Bundes zur Förderung der Entwicklung von Covid-19-Arzneimitteln.
Es ist derzeit nicht ersichtlich, dass der Bund erneut von diesen Instrumenten Gebrauch machen muss. Im Sinne eines vorausschauenden Pandemiemanagements – und auch aus demokratiepolitischen Überlegungen – ist es jedoch sinnvoll, dass weiterhin eine saubere Rechtsgrundlage für diese Instrumente zur Verfügung steht. Die Verlängerung dieser Bestimmungen waren in der Bundeshausfraktion darum unbestritten, sie hat diesen einstimmig zugestimmt.
Verlängerung einzelner Bestimmungen ist sinnvoll
Die Verlängerung einzelner Bestimmungen des Covid-19-Gesetzes, wie etwa der Rechtsgrundlage für die Kontaktnachverfolgung oder die Ausstellung von Corona-Zertifikaten, ist eine sinnvolle und vorausschauende Massnahme. Sie ermöglicht den Behörden bei Bedarf wieder mit geeigneten Massnahmen zu reagieren. Es ist derzeit jedoch nicht ersichtlich, dass der Bund erneut von diesen Instrumenten Gebrauch machen muss, zumal seit Monaten alle für die Bevölkerung spürbaren Corona-Massnahmen aufgehoben sind.
Saubere Rechtsgrundlage statt Notrecht
Mit der Verlängerung einzelner ausgewählter Bestimmungen des Covid-19-Gesetz hat das Parlament eine saubere und demokratisch legitimierte Rechtsgrundlage für den Fall geschaffen, dass der Bundesrat erneut Massnahmen ergreifen muss. Dies verhindert, dass der Bundesrat im Ernstfall wieder mittels Verordnungen, Notrecht oder dringlicher Gesetzgebung reagieren muss.