Die Grüne begrüssen die Stossrichtung der Vorlage hinsichtlich der Vereinfachung des Rechtszuganges durch Bündelung des geltenden Polizeirechts . Dies führt zu einer materiell vereinheitlichten und übersichtlichen Rechtslage. Zudem werden die einzelnen Aufgaben und zulässigen Massnahmen erstmals systematisch aufgelistet und konkretisiert. Trotz diesem grundsätzlich positiven Aspekt gibt es jedoch eine Reihe von Kritikpunkten.

Die Grünen erachten es als bedauerlich, dass die Bearbeitung dieses Vorprojektes durch das EJPD nicht als Anlass wahrgenommen worden ist, die polizeilichen Aufgaben, die dem Bund – und eben nicht den Kantonen – obliegen, besser umzuschreiben. In diesem Hinblick stellt Art. 57 der Bundesverfassung zwar eine Verfassungsgrundlage dar – dürfte aber auch mit einer präziseren und umfassenden Grundlage ergänzt werden, damit dieser Ausgangslage die nötige Klarheit verschafft wird. Zentraler Kritikpunkt stellt aus der Sicht der Grünen die mangelhafte Verfassungskonformität der Vorlage dar. Zudem: Betrachtet man sich den Entwurf im Detail, so finden sich zahlreiche Bestimmungen, die mit den Grundrechten nicht vereinbar sind oder mit der bestehenden verfassungsrechtlichen Kompetenzordnung kollidieren. Weiter ist es problematisch, dass der Entwurf eines Polizeiaufgabengesetzes ohne die grundlegende polizeiliche Aufgabennormen auszukommen meint.

Auch die mangelnde Bestimmtheit des Gesetzes ist zu kritisieren – sowie die zu unbestimmte Umschreibung der Polizeiaufgaben und erlaubten Mittel und die zu weit gefasste Delegation an den Bundesrat. Diese Aspekte und weitere Punkte werden in der Stellungnahme der Grünen kritisch erwogen und beleuchtet.

Vollständige Vernehmlassungsantwort (PDF)