Grundsätzliche Bemerkungen:

  1. Niemand bestreitet, dass es Aufgabe des Staates ist, auch präventiv substantiell für die Sicherheit der Schweizerischen Bevölkerung zu sorgen. Diese durch die Verfassung vorgeschriebene Staatsaufgabe darf indes nicht in unzulässiger Weise die Grundrechte der einzelnen Bürgerinnen und Bürger tangieren. Die einzusetzenden Mittel müssen mithin immer verhältnismässig sein.
  2. Beim neuen Nachrichtendienstgesetz NDG geht es um eine Neuregelung des Staatsschutzes. Generell ist gegen die vorgesehene Aufhebung der bisherigen Zweiteilung der gesetzlichen Verankerung des Staatsschutzes im Bundesgesetz über die Zuständigkeiten im Bereich des zivilen Nachrichtendienstes ZNDG und des Bundesgesetzes über Massnahmen zur Wahrung der inneren Sicherheit BWIS durch die Schaffung eines neuen Nachrichtendienstgesetzes nichts einzuwenden. Allerdings standen die Grünen schon bisher dem BWIS bezügliche einzelner Staatsschutzkompetenzen von Anfang an kritisch gegenüber. Es versteht sich von selbst, dass diesbezüglich deren vorgesehene Ausweitung im NDG umso mehr gilt. Das hat seinen guten Grund.
  3. Die Schweiz hat äusserst schlechte Erfahrungen mit seinem Staatsschutz. Der Fichenskandal von 1989 führte zu einer eigentlichen Staatskrise. Die Grünen gehörten damals zu den Mitinitianten der unmittelbar nach Aufdeckung des Fichenskandals lancierten Volksinitiative für eine „Schweiz ohne Staatsschutz SOS“.

Vollständige Vernehmlassungsantwort (PDF)