Die Technik im Bereich der Telekommunikation habe sich in den vergangen Jahren rapide weiter entwickelt, so lautet auch die Rechtfertigung für den neusten Entwurf des BÜPF. Die Strafverfolgungsbehörden wollen künftig Trojaner auf die Computer von Verdächtigten schleusen dürfen. Mithilfe dieser Überwachungsprogramme soll der Staat nicht nur verschlüsselte Mails oder verschlüsselte Internettelefonate (VoIP) mitverfolgen können, sondern sich auch gleich auf der Festplatte der überwachten Personen umsehen können.

Die Grünen schliessen sich der Meinung der Demokratischen Juristinnen und Juristen der Schweiz und grundrechte.ch an und weisen den Gesetzesentwurf zurück. Das neue Gesetz verletzt die Rechte der Bürgerinnen und Bürger, sprengt jeden technischen und finanziellen Rahmen und ist ineffizient.

Vollständige Vernehmlassungsantwort (PDF)