Zusammenfassend geht es in diesem Entwurf darum, Täter und Täterinnen härter bestrafen zu können. Sucht man nach den Motiven dieser Änderungsvorschläge, so fällt auf, dass offensichtlich politischer Druck, beziehungsweise zahlreiche politische Vorstösse zu diesem Entwurf geführt haben. Denn in der Politik gibt es zahlreiche Stimmen, die härtere Sanktionen für die beste Form von Gewaltprävention halten. In der Praxis kann ein solcher Bezug nicht ausgemacht werden.

Das Bild der “Kuscheljustiz“ basiert nicht auf einer objektiven Analyse, sondern ist eher ein politisches Programm der Angstmacherei. Deshalb lehnt die Grüne Partei den Vorschlag ab und verlangt zunächst eine umfassende Evaluation des aktuellen Rechts.

Vollständige Vernehmlassungsantwort (PDF)