Die Grünen lehnen das vorgeschlagene Nachrichtendienstgesetz ab.

Es bestreitet niemand, dass es Aufgabe des Staates ist, auch präventiv substantiell für die Sicherheit der Schweizerischen Bevölkerung zu sorgen. Diese durch die Verfassung vorgeschriebene Staatsaufgabe darf indes nicht in unzulässiger Weise die Grundrechte der einzelnen Bürgerinnen und Bürger tangieren. Die einzusetzenden Mittel müssen mithin immer verhältnismässig sein.

Die Schweiz hat äusserst schlechte Erfahrungen mit seinem Staatsschutz. Der Fichenskandal von 1989 führte zu einer eigentlichen Staatskrise. Die Grünen waren damals und sind heute immer noch der Überzeugung, dass Überwachungsmassnahmen ausserhalb des gerichtspolizeilichen Rahmens nicht zulässig sind. Staatsschutztätigkeit ist mithin nur insoweit zuzulassen, als individueller konkreter Tatverdacht bezüglich einer strafbaren Handlung vorliegt.

Das vorgeschlagene Nachrichtendienstgesetz widerspricht diesen Grundsätzen und ermöglicht zusätzliche, nicht gerechtfertigte Eingriffe in die persönliche Freiheit.

Vollständige Vernehmlassungsantwort (PDF)