Die Grünen verurteilen jede terroristische Tat vehement. Mutmassliche Täter müssen sich, wie bereits jetzt vorgesehen, vor Gericht verantworten. Aber der Kampf gegen den Terrorismus muss die Grundrechte respektieren: Alle Massnahmen müssen über eine gesetzliche Grundlage verfügen, verhältnismässig und notwendig sein.

Die Grünen befürworten den Willen des Bundesrates, die Konvention des Europarates zur Vorbeugung des Terrorismus und sein Zusatzprotokoll zu ratifizieren. Jedoch lehnen sie die Verschärfung des Strafgesetzes, welches der Bundesrat vorschlägt, ab. Die neuen Regelungen sind weder stichhaltig für eine effiziente Terrorismusbekämpfung noch notwenig um internationale Verpflichtungen einzuhalten. Tatsächlich sind die betroffenen strafbaren Handlungen bereits im Strafgesetzbuch zu finden. Die Grünen bezweifeln zudem ernsthaft die Wirksamkeit solcher Verschärfungen, um eine Radikalisierung zu verhindern und den Terrorismus zu bekämpfen – die Terroranschläge in unseren Nachbarländer, in denen an sich mit härteren Bandagen gegen den Terrorismus gekämpft wurde, beweisen es.

Nach Ansicht der Grünen müssen andere Massnahmen getroffen werden, um gegen den Terrorismus und jegliche Form von Extremismus zu kämpfen: Präventionsmassnahmen in Absprache mit lokalen Vermittlern (Schule, Zivilgesellschaft), vermehrte Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Ebenen (Städte-Kantone-Bund), Auswertung bewährter Verfahren wie der helpline, welche unter anderem von Bern, Zürich und Winterthur auf die Beine gestellt wurde, Beschränkung des Zugangs und dem Besitz von Waffen etc. Die Grünen haben zum Beispiel eine Motion der sicherheitspolitischen Kommission des Nationalrates unterstützt, welche die Einrichtung einer Telefonhotline für besorgte Bürger oder Eltern von sich radikalisierenden Jugendlichen forderte, abgelehnt durch die bürgerliche Mehrheit im Parlament (15.3004).

Vollständige Vernehmlassungsantwort – französisch (PDF)