Die Grüne Partei unterstützt die vorgeschlagenen Änderungen. Der Bundesrat erfüllt damit zwei parlamentarische Aufträge von Nationalrat und Ständerat.
Diese verlangen einerseits eine Präzisierung der bundesrätlichen Kompetenz zum selbstständigen Abschluss völkerrechtlicher Verträge mit beschränkter Tragweite. Dabei soll neu auch gesetzlich verankert sein, wann kein völkerrechtlicher Vertrag von beschränkter Tragweite vorliegt und damit nicht in der Kompetenz des Bundesrates liegt.

Vollständige Vernehmlassungsantwort (PDF)