Die Grünen unterstützen klar die Erhöhung des Beitrags für die allgemeine Krankheitsverhütung in zwei Etappen, wie dies der Verordnungsentwurf vorsieht. Die vorgeschlagene Erhöhung ist aus der Sicht der Grünen das absolute Minimum. Die Beiträge wurden seit 1996 weder erhöht noch der Teuerung angepasst. Sie stehen somit in keinem Verhältnis zu den Kosten im Gesundheitssystem (knapp 70 Milliarden Franken pro Jahr) und zum Bedarf im Bereich der Prävention. Durch Massnahmen der Gesundheitsförderung und Prävention können Behandlungskosten gesenkt oder vermieden und der Anstieg der Gesundheitskosten gedämpft werden.

Die Grünen betonen ausserdem, dass die Verordnungsanpassung lediglich die Betragshöhe festlegt, nicht aber die inhaltliche Ausrichtung. Die Verordnung bezieht sich auch nicht auf eine bestimmte Planperiode. Bei gleichbleibenden Gesetzes- und Verordnungsgrundlagen können die Themenfelder mit der Zeit anders gewichtet werden. Zuständig dafür ist die Stiftung Gesundheitsförderung Schweiz, welche diese Aufgabe in Erfüllung des Artikels 19 KVG auch in enger Absprache mit Bund, Kantonen und anderen zentralen Akteuren des Gesundheitswesens wahrzunehmen hat.

Vollständige Vernehmlassungsantwort (PDF)