Die Grünen stimmen den Vorschlägen in weiten Teilen zu, lehnen aber die Aufweichung der Bestimmungen zur Organentnahme und zu den vorbereitenden medizinischen Massnahmen bei urteilsunfähigen Menschen ab. Zwar können mit den vorgeschlagenen Präzisierungen die heute in der Praxis auftretenden Unsicherheiten vermieden werden. Gleichzeitig droht eine Instrumentalisierung urteilsunfähiger Patientinnen und Patienten mit aussichtsloser Prognose, da bei ihnen neu im Interesse von Organempfängerinnen und Organempfängern der Entscheid zu Organentnahme getroffen werden kann.

Als stossend erachten die Grünen, dass mit den vorgeschlagenen Änderungen sozusagen im „autonomen Nachvollzug“ die Richtlinien der Schweizerischen Akademie der Medizinischen Wissenschaften (SAMW) übernommen werden. Die Grünen fordern eine breite politische Auseinandersetzung zur Problematik mit einem Gesetzgeber, der eine aktive Rolle spielt.

Vollständige Vernehmlassungsantwort (PDF)