Ausführungsrecht zum Bundesgesetz über das elektronische Patientendossier
Die Grünen unterstützen die Vorlage im Grundsatz und sprechen sich für eine in der Handhabung für Patientinnen und Patienten transparente und einfache und für die Leistungserbringer und Stamm-gemeinschaften praktikable, aber selbstverständlich auch datenschutzkonforme Lösung aus. Der vorliegende Entwurf wird diesen Zielen allerdings noch nicht in allen Punkten gerecht, insbesondere bei der Praktikabilität.
Die vorgeschlagene Umsetzung des EPDG ist ein starres und aus Sicht der Grünen viel zu detailliert geregeltes System. Das Risiko ist gross, dass konzeptionelle Fehler fortgeschrieben und neue Techno-logien ausgeschlossen werden. Für nötige Anpassungen bleibt nur der schwerfällige Weg über die Änderung der Verordnungsanhänge.
Aus diesem Grund sollte das Ausführungsrecht zum EPDG ein lernendes System mit einem Anpassungsprozess definieren, das innovationsgetrieben weiter entwickelt werden kann. In den Erlasstexten fehlt ein solcher Anpassungsprozess, der Fragen wie etwa die folgenden beantwortet: Wie können Anpassungsprozesse vorgenommen und garantiert werden? Gibt es ein Antragsrecht? Für wen? Gibt es anfechtbare Verfügungen? Wer entscheidet über Anträge und innerhalb welcher Fristen sind diese für alle Teilnehmer verbindlich?