Überführung der Verordnung über die Ausfuhr und Vermittlung von Gütern zur Internet- und Mobilfunküberwachung ins Güterkontrollgesetz
Die Grünen begrüssen den Entscheid des Bundesrates, das Güterkontrollgesetz (GKG) mit den Bestimmungen zur zeitlich begrenzten Verordnung über die Ausfuhr und Vermittlung von Gütern zur Internet- und Mobilfunküberwachung zu vervollständigen. Die Grünen befürworten diese rechtliche Anpassung.
Sie fordern jedoch, dass die schlussendliche Verwendung dieser Dual-Use-Güter bei der Bewertung von Exportanträgen strenger kontrolliert wird, insbesondere im Falle von Exporten in autoritäre Länder und/oder solche, in denen Grundrechte systematisch verletzt werden (etwa die Meinungsfreiheit). Ebenso verlangen sie, dass alle Dual-Use-Güter, besonderen militärischen sowie strategischen Güter diesem neuen Kriterium untergeordnet werden. Alle Güter, die dem GKG unterstellt sind, dürfen von den schlussendlichen EmpfängerInnen nicht für repressive Zwecke verwendet werden können.