Die Grünen begrüssen den Entscheid des Bundesrates, das Güterkontrollgesetz (GKG) mit den Bestimmungen zur zeitlich begrenzten Verordnung über die Ausfuhr und Vermittlung von Gütern zur Internet- und Mobilfunküberwachung zu vervollständigen. Die Grünen befürworten diese rechtliche Anpassung.

Sie fordern jedoch, dass die schlussendliche Verwendung dieser Dual-Use-Güter bei der Bewertung von Exportanträgen strenger kontrolliert wird, insbesondere im Falle von Exporten in autoritäre Länder und/oder solche, in denen Grundrechte systematisch verletzt werden (etwa die Meinungsfreiheit). Ebenso verlangen sie, dass alle Dual-Use-Güter, besonderen militärischen sowie strategischen Güter diesem neuen Kriterium untergeordnet werden. Alle Güter, die dem GKG unterstellt sind, dürfen von den schlussendlichen EmpfängerInnen nicht für repressive Zwecke verwendet werden können.

Vollständige Vernehmlassungsantwort – französisch (PDF)