Ausführungsbestimmungen zur Änderung des Ausländergesetzes vom 16. Dezember 2016 (Stellenmeldepflicht)
Die Grünen haben anlässlich der parlamentarischen Debatte die europakompatible und nicht diskriminierende Umsetzung des Artikels 121a unterstützt: Der Arbeitslosenvorrang erlaubt beispielsweise, die Integretationsmöglichkeiten von Arbeitssuchenden im Arbeitsmarkt zu verbessern – und dies wesentlich besser als bürokratische Kontingente. Der Arbeitslosenvorrang ist indes kein Allheilmittel gegen Arbeitslosigkeit. Um diese zu bekämpfen, braucht es eine breite Palette von Massnahmen, etwa Möglichkeiten zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf, einen Schwerpunkt bei der Ausbildung im Gesundheitswesen, besseren Schutz älterer Arbeitnehmenden und die geregelte Anerkennung ausländischer Diplome für den Schweizer Arbeitsmarkt.