Die GRÜNEN begrüssen die Stossrichtung der Vorlage und insbesondere die Verankerung des Diskriminierungsverbots. Mit den vorgeschlagenen Änderungen des Bundesgesetzes über Arzneimittel und Medizinprodukte (HMG) möchte die SGK-N die Versorgung der Bevölkerung mit Blut sowie die Einhaltung hoher Sicherheitsstandards sicherstellen. 

Die GRÜNEN befürworten sowohl die in diesem Zuge vorgeschlagene gesetzliche Verankerung der Unentgeltlichkeit von Blutspenden, als auch die subsidiären Finanzhilfen. Diese erlauben dem Bundesrat in Zeiten von Versorgungsschwierigkeiten die Bevölkerung weiterhin mit Blut und labilen Blutprodukten zu versorgen.  

Die GRÜNEN haben lediglich zwei Ergänzungen. Einerseits begrüssen wir, wenn die Finanzhilfen auch auf die Beschaffung von Blut und labilen Blutprodukten angewendet würde, andererseits wäre es wichtig sicherzustellen, dass nur Organisationen finanziell unterstützt würden, welche nicht profitorientiert arbeiten.  

Aus Sicht der GRÜNEN ist der wichtigste Punkt die gesetzliche Verankerung des Diskriminierungsverbotes. Namentlich sollten Männer, die mit anderen Männern innerhalb der letzten 12 Monate sexuellen Kontakt hatten, nicht mehr wegen ihrer Sexualität diskriminiert werden.  

Vollständige Vernehmlassungsantwort (PDF)