Nein zur Volksinitiative «Ja zum Verhüllungsverbot»

Die Initiative will in der Bundesverfassung festschreiben, dass niemand an öffentlichen oder «allgemein zugänglichen» Orten sein Gesicht verbergen darf und dass niemand eine Person zwingen darf, ihr Gesicht aufgrund ihres Geschlechts zu verhüllen. Ausnahmen sind aus «gesundheitlichen, sicherheitsrelevanten, klimatischen sowie aus Gründen des einheimischen Brauchtums» zulässig. Die Initiative wurde vom Egerkinger Komitee lanciert, welches auch Urheberin der Minarett-Initiative ist.

Ausnahmen aus religiösen Gründen – ausser in «Sakralstätten» – sind ausgeschlossen. Gemäss den Initiant*innen gehe es bewusst darum, auch die Gesichtsverhüllung aus religiösen Gründen zu erfassen. Ausserdem bezweckt das Volksbegehren ein landesweites Vermummungsverbot an Demonstrationen.

Wird die Initiative abgelehnt, tritt – unter Vorbehalt des Referendums – das Bundesgesetz über die Gesichtsverhüllung als indirekter Gegenvorschlag in Kraft. Dieser sieht die Pflicht vor, zur Identifikation gegenüber Behörden oder Angestellten des öffentlichen Verkehrs das Gesicht zu zeigen. Zudem enthält er Bestimmungen zur Verbesserung der Gleichstellung im Gleichstellungsgesetz, im Ausländer- und Integrationsgesetz sowie der internationalen Entwicklungszusammenarbeit und humanitären Hilfe.

Nein zum Burka-Verbot

Nein zum Bundesgesetz über elektronische Identifizierungsdienste

Im Zeitalter der Digitalisierung bieten Staat und Private ihre Dienstleistungen vermehrt auf elektronischem Weg an. Dazu braucht es die Herausgabe einer elektronischen staatlichen Identifikation (E-ID), welche die Funktion von Identitätskarte und Pass im Internet übernimmt. Die E-ID dient für E-Government-Dienstleistungen oder Verträge mit Ausweispflicht, später auch für das elektronische Patient*innendossier oder eine Mitwirkung in der digitalen Demokratie.

Dafür hat das Parlament 2019 das Bundesgesetz über elektronische Identifizierungsdienste (BGEID) beschlossen. Leider verabschiedet sich der Bund dabei aber von einer staatlichen Kernaufgabe: private Unternehmungen sollen als Identitäts-Provider (IdP) die E-ID herausgeben und verwalten, staatliche IdP sind nicht vorgesehen. Mit der SwissSign Group hat sich bereits ein Konsortium von Banken, Versicherungen, Krankenkassen sowie SIX Group, SBB, Post und Swisscom als künftige Hauptanbieterin in Stellung gebracht.

Die GRÜNEN haben zusammen mit verschiedenen Organisationen das Referendum ergriffen. Dazu gehören unter anderem die Digitale Gesellschaft und die Demokratie-Plattform WeCollect. Das Referendum wurde auch von SP, GLP und VPOD, grundrechte.ch und verschiedenen Senior*innen-Organisationen unterstützt. Diese starke Bürger*innen-Bewegung hat das Referendum getragen und rund 65’000 Unterschriften gesammelt.

Nein zur E-ID

Nein zum Bundesbeschluss über die Genehmigung des Umfassenden Wirtschaftspartnerschaftsabkommens zwischen den EFTA-Staaten und Indonesien

Das Freihandelsabkommen mit Indonesien sieht den weitgehenden Abbau der Zölle vor und enthält weitere Bestimmungen etwa zu Investitionen, zum Schutz des geistigen Eigentums, zum Abbau nichttarifärer Handelshemmnisse sowie zur wirtschaftlichen Zusammenarbeit.

Das Abkommen enthält zwar als Neuerung gegenüber anderen Handelsabkommen allgemeine Bestimmungen zur nachhaltigen Entwicklung. Allerdings fehlen verbindliche Regeln für nachhaltiges Palmöl. Konkret verlangte eine von den GRÜNEN mitgetragene Minderheit im Nationalrat, dass nur nachhaltiges Palmöl Zollpräferenzen erhält und die Nachhaltigkeit kontrolliert wird. Diese Minderheit wurde abgelehnt.

Nein zum Freihandelsabkommen mit Indonesien