Darum braucht es dein Nein zur Änderung des Bundesgesetzes über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel (Jagdgesetz)

  • Das neue Gesetz will den Artenschutz massiv abbauen. So könnten die Kantone künftig auch bedrohte oder geschützte Arten zum Abschuss freigeben.
  • Mit der Gesetzesänderung würden «Abschüsse auf Vorrat» von geschützten Tieren möglich. Damit fehlte der Anreiz präventive Massnahmen zum Schutz von Herden zu ergreifen.
  • In Zeiten von Artensterben den Artenschutz aufzuweichen, ist absurd und kurzsichtig.
  • Um Konflikte mit Raubtieren zu lösen, braucht es die Stärkung von Präventivmassnahmen, wie zum Beispiel Unterstützung beim Herdenschutz – nicht aber präventives Abschiessen.

Auslöser der Änderung des Jagd- und Schutzgesetzes (JSG) war die 2015 überwiesene Motion 14.3151 «Zusammenleben von Wolf und Bergbevölkerung». Diese verlangt gesetzliche Grundlagen, um Wolfsbestände regulieren zu können, bevor grosse Konflikte entstehen. Die Motion fordert zudem, dass solche Eingriffe im Rahmen des Übereinkommens über die Erhaltung der europäischen wildlebenden Pflanzen und Tiere und ihrer natürlichen Lebensräume (Berner Konvention) erfolgen. Bundesrat und Parlament gehen mit Gesetzesänderung nun weit darüber hinaus und zielen auch auf andere konfliktträchtige geschützte Arten.

Aus folgenden Gründen lehnen die GRÜNEN die Vorlage ab:

Massiver Abbau des Artenschutzes

Mit der Jagdgesetzrevision würde der Schutz bedrohter Arten massiv abgebaut. Neu könnten die Kantone in eigener Kompetenz Bestände von heute bereits bedrohten oder geschützten Arten zum Abschuss freigeben. Dafür müssen diese auf der Liste der regulierbaren Arten stehen. Der Bundesrat könnte zudem neu ohne Einbezug des Parlaments über den Verordnungsweg geschützte Arten auf die Liste der regulierbaren Arten setzen. Dadurch würde auch ein Referendum verunmöglicht. Geschützte Arten können bereits heute reguliert werden. Durch die Kompetenzverschiebungen an Bundesrat und Kantone würden die Hürden dazu aber drastisch gesenkt.

Keine «Abschüsse auf Vorrat»!

Die Gesetzesänderung würde «Abschüsse auf Vorrat» ermöglichen: Geschützte Tiere könnten bereits bei wahrscheinlichen Schäden (und nicht erst bei tatsächlichen Schäden) abgeschossen werden. Dadurch fehlt auch ein Anreiz, präventive Massnahmen zum Schutz von Herden zu ergreifen.

Präventivmassnahmen stärken

Um Konflikte mit grossen Raubtieren zu lösen, braucht es echte Präventivmassnahmen. So wird ein besseres Zusammenleben von Wild- und Nutztieren ermöglicht, etwa durch Unterstützung beim Herdenschutz. Präventives Abschiessen ist keine Lösung. Für die GRÜNEN ist die Vorlage zum Jagdgesetz daher inakzeptabel: Den Artenschutz aufzuweichen, während das Artensterben in der Schweiz und weltweit ungebremst voranschreitet, ist absurd und kurzsichtig.

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