Heute hat das Parlament nach mehr als zweijähriger Debatte und nach zähem Ringen um Kompromisse den Beschleunigungserlass für den Ausbau von 16 Wasserkraftwerken verabschiedet. «Dies ist ein wichtiger Schritt für die Energiewende», sagt Aline Trede, Nationalrätin BE. «Damit kommt die Schweiz einer sicheren und klimafreundlichen Energieversorgung näher.»

Um zu dieser Lösung zu kommen, mussten jedoch zahlreiche Zugeständnisse beim Umweltrecht gemacht werden. Bis zuletzt war das Verbandsbeschwerderecht unter starkem Beschuss. «Trotz mehrerer Versuche ist der bürgerliche Angriff auf das Verbandsbeschwerderecht gescheitert», erklärt Aline Trede. «Das ist ein wichtiger Sieg. Wir dürfen die Stimme der Natur nicht zum Schweigen bringen. Sie ist unerlässlich, um nachhaltige Lösungen zu finden.»

Umweltverbände behalten nun zwar ihr Beschwerderecht – dieses wird jedoch eingeschränkt. In Zukunft können Beschwerden nicht mehr bis vor Bundesgericht weitergezogen werden. Dieser in letzter Minute eingebrachte, unsaubere Vorschlag dient einzig und allein dazu, den Umweltverbänden ein scharfes Signal zu senden. Denn er bringt zahlreiche rechtliche Unklarheiten mit sich.

Für die GRÜNEN ist klar: Das Verbandsbeschwerderecht als Stimme der Natur hilft dabei, Projekte zu verbessern und die Akzeptanz in der Bevölkerung zu erhöhen. Die GRÜNEN werden uns daher auch in Zukunft vehement dafür einsetzen, dass das Parlament dieses grundlegende demokratische Recht schützt und respektiert.