Die Grünen empfehlen insbesondere:

  • Als Zweck sollte der „wirtschaftliche, umweltverträgliche und sozial vertretbare Einsatz der öffentlichen Mittel, unter Berücksichtigung der Nachhaltigkeit“ gelten (Art. 1).
  • Öffentliche Behörden sollten verpflichtet werden, die Anwendung ökologischer und sozialer Anforderungen bei allen Aufträgen zumindest zu prüfen (Art. 12).
  • Die Lebenszykluskostenrechnung bei den Zuschlagskriterien (Art. 31) sollte explizit auch externe Effekte auf die Umweltbelastung beinhalten analog zur EU-Richtlinie.
  • Zur Sicherstellung der Einhaltung von Umwelt- und Sozial-Anforderungen sollten entsprechende Nachweise eingefordert werden (Art. 13, Art. 28).
  • Bei der Beschaffung von Hard- und Software sollten Open-Source-Produkte bevorzugt bzw. zumindest nicht ausgeschlossen werden, wie es derzeit der Fall ist.

Vollständige Vernehmlassungsantwort (PDF)