Die Grüne Partei unterstützt die Trennung der steuerlichen und der gesundheitspolitischen Interessen mittels Schaffung eines besonderen Gesetzes für die Besteuerung von Spirituosen und Ethanol (Spirituosensteuergesetz SStG) und einem neuen Alkoholgesetz (AlkG), welches die Probleme des Alkoholkonsums angeht. Diese beiden Gesetze ersetzen das geltende Alkoholgesetz aus dem Jahr 1932.

In den letzten vierzig Jahren ist der Feldobstbaumbestand als Hauptrohstoff-Lieferant der Distillerien um 80 Prozent zurückgegangen. Trotz Baumbeiträgen konnten die hochstämmigen Obstbäume nicht wirksam gestützt und erhalten werden. Eine steuerliche Begünstigung für Spirituosen auf Basis von Obst und Beeren ist ein Schritt in Richtung gleich lange Spiesse, wie sie Branchenakteure im umliegenden Ausland bei der
Spirituosenbesteuerung haben.

Die Vorschläge im neuen Alkoholgesetz sind in den Augen der Grünen ungenügend, um den Problemlasten des übermässigen Alkoholkonsums begegnen zu können. Der Revisionsvorschlag enthält zweifellos einige Neuerungen, von denen Verbesserungen zu erwarten sind. Gleichzeitig werden aber etliche Massnahmen nicht ergriffen, deren Wirksamkeit aufgrund nationaler und internationaler Erfahrungen bekannt ist. Diese betreffen die Werbung, die Verfügbarkeit alkoholischer Getränke sowie die Preiserhöhung durch eine Lenkungsabgabe.

Vollständige Vernehmlassungsantwort (PDF)