Bei der Agrareinfuhrverordnung fordern die GRÜNEN, dass der Bundesrat sich am neuen Art. 104a, Bst. d der Bundesverfassung orientiert, wonach grenzüberschreitende Handelsbeziehungen zur nachhaltigen Entwicklung beitragen sollen. Dies gilt insbesondere auch für das Tierwohl, weshalb die GRÜNEN einen Systemwechsel verlangen. In einem solchen System müssen Produkte aus nachhaltigen tierschutzkonformen Produktionssystemen bei der Verteilung von Zollkontingenten bevorzugt werden.

Bei der Pflanzenschutzmittelverordnung begrüssen die GRÜNEN die Angleichung an die EU-Verfahren zur Aufhebung der Zulassung von Wirkstoffe. Dies erlaubt eine umgehende Reaktion auf neue wissenschaftliche Erkenntnisse ohne unnötige Verzögerung durch rein formelle Prozesse in der Schweiz. Die Möglichkeit, Wirkstoffe unabhängig von der EU aus Anhang 1 der Pflanzenschutzmittelverordnung zu streichen, muss aber selbstverständlich weiterhin gewährleistet sein.

Die Streichung von Artikel 9 lehnen die GRÜNEN dagegen klar ab. Die Möglichkeit einer Reevaluation von Wirkstoffen muss unbedingt beibehalten werden.

Zusätzlich zu den vorgeschlagenen Anpassungen fordern die GRÜNEN eine Gesamtüberarbeitung der Pflanzenschutzmittelverordnung. Diese bedarf einer ökologisch motivierten und vollzugstauglichen Gesamtrevision.

Vollständige Vernehmlassungsantwort (PDF)