Die Grünen lehnen den vorgelegten Gegenvorschlag ab. Gegenüber der Volksinitiative bringt er keinen Mehrwert. Wie die Volksinitiative setzt er einzelne Schwerpunkte wie den Schutz des Kulturlandes, die standortangepasste und die ressourceneffiziente Produktion von Lebensmitteln, welche die Grünen grundsätzlich unterstützen, welche jedoch in der Bundesverfassung bereits über eine ausreichende rechtliche Grundlage verfügen. Zur dringend notwendigen besseren Umsetzung dieser Anliegen trägt der Gegenvorschlag jedoch nicht bei, da es an konkrete Massnahmen fehlt und die Begrifflichkeiten unklar sind.

Gleichwohl greift der Gegenvorschlag ein wichtiges Thema auf, indem er den Anspruch hat, die sichere Versorgung mit Lebensmitteln weltweit einzubeziehen. Allerdings genügt der Gegenvorschlag diesem Anspruch keinesfalls, wenn er sich auf den Zugang zu den internationalen Agrarmärkten beschränkt. Vielmehr drohen damit weitere Schritte in Richtung eines zügellosen Agrarfreihandels auf Kosten der Umwelt, fairer Arbeitsbedingungen und einer vielfältigen Landwirtschaft. Ziel müsste es dagegen sein – wie dies die Fair-Food-Initiative verlangt –, dass der Bund sich für minimale und international praktikable ökologische und soziale Standards einsetzt, die auch für importierte Lebensmittel gelten und welche gerade den Bäuerinnen und Bauern in den Ländern des Südens eine Existenz ermöglichen.

Vollständige Vernehmlassungsantwort (PDF)