Die Grünen lehnen die vorgelegte Änderung des THG ab. Nach dem heutigen Verfahren werden Bewilligungen in Form einer Allgemeinverfügung für ein Lebensmittel nur erteilt, wenn keine überwiegenden öffentlichen Interessen gefährdet sind. Als übergeordnete Interessen gelten u.a. der Schutz des Lebens und der Gesundheit von Menschen, Tieren und Pflanzen, der Schutz der natürlichen Umwelt und der Schutz der Konsumentinnen und Konsumenten. Mit dem neuen Regime kämen Lebensmittel auf den Markt, für die nicht mehr geprüft wird, ob diese übergeordneten öffentlichen Interessen gerecht werden.

Dabei zeigt die Liste mit den abgewiesenen Bewilligungsgesuchen des Bundesamts für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV), dass Gesuche abgelehnt wurden, weil die Lebensmittel den Gesundheitsschutz gefährden oder gesundheitsbezogene Angaben problematisch sind. Zudem lehnte das BLV eine Reihe von Gesuchen ab, weil es sich bei den Produkten gar nicht um Lebensmittel sondern um Heil- oder Nahrungsergänzungsmittel handelte. Diese Ablehnungsgründe zeigen, dass eine sorgfältige Prüfung der Gesuche bei Lebensmitteln sehr wichtig ist und der Übergang zu einem reinen Meldeverfahren übergeordnete öffentliche Interessen wie den Gesundheitsschutz schwächen würde.

Vollständige Vernehmlassungsantwort (PDF)