„Too big to fail“–Unternehmen und die damit einhergehenden impliziten staatlichen Garantien sind ein gravierendes Problem für die Schweiz. Übergrosse Banken verzerren den Markt und destabilisieren das gesellschaftliche und staatliche Gefüge.
Für eine Wende zum Besseren unterstützen die Grünen eine Änderung des Bankengesetzes. Die Änderungen müssen sowohl auf eine Redimensionierung der Banken hinwirken, als auch ein geordnetes Liquidationsverfahren der Grossbanken begünstigen.

Staatliche Beihilfen an Finanzinstitute sollen in Zukunft nicht mehr nötig sein. Die Grünen unterstützen deshalb verschärfte Anforderungen bezüglich Eigenmittel und Liquidität.
Die Grünen schlagen jedoch vor auf die „risikogewichteten Eigenmittel“ zu verzichten und stattdessen von den Banken Kernkapital von 12 bis 15 Prozent zu verlangen.

Die organisatorischen Auflagen für systemrelevante Banken gehen den Grünen zu wenig weit und sind zu wenig verbindlich. Das Ziel der organisatorischen Auflagen muss langfristig (in 10 Jahren) die tatsächliche Teilung und Verkleinerung der Grossbanken sein. Die Prüfung eines Trennbankensystems ist von den Behörden in ungenügender Weise vorgenommen worden.

Auch die Auflagen im Bereich der Vergütungen entsprechen nicht den Anforderungen der Grünen Partei. In Zukunft sollen anstelle der Boni, Fixlöhne ausbezahlt werden. Allfällige Boni sollen auf ein Maximum von zusätzlich zwei Monatslöhnen beschränkt sein.

Die Grünen sind gegen die Abschaffung der Stempelabgabe. Neben den dadurch generierten Mindereinnahmen von bis zu 200 Millionen Franken setzt die Abschaffung der Steuer ein völlig falsches Zeichen. Die Steuerbefreiung auf Pflichtwandelanleihen und Obligationen ist ein unnötiges Steuergeschenk an die Vermögenden in diesem Land.
Das Argument, dass die Pflichtwandelanleihen der Banken mit einer Stempelabgabe keine Abnehmer finden, wird durch die aktuelle Praxis entkräftet.

Vollständige Vernehmlassungsantwort (PDF)