Aus Sicht der GRÜNEN muss die Vorlage grundsätzlich überarbeitet werden, weshalb sie sie in der vorliegenden Form zurückweisen. Statt die Koexistenz vom Wolf mit der Alp- und Landwirtschaft zu stärken, setzt die Verordnungsänderung einseitig auf Wolfsabschüsse. Der Wolf wird dabei praktisch zu einer jagdbaren Art, obwohl er eigentlich geschützt ist. Die GRÜNEN lehnen Eingriffe in den Wolfsbestand nicht grundsätzlich ab. Sie sollen jedoch erst dann erfolgen, wenn Schutzmassnahmen wie Herdenschutz ernste Schäden oder Gefahren nicht verhindern können oder wenn ein erheblicher oder grosser Schaden aufgetreten ist. Zudem lehnen die GRÜNEN die im Verordnungsentwurf vorgesehenen Einzelabschüsse von Bibern ohne Erreichen einer Schadensschwelle ab. Das Parlament hatte sich in der Debatte zur Teilrevision des Jagd- und Schutzgesetzes klar gegen diese weitere Schwächung des Artenschutzes geäussert.

Die GRÜNEN begrüssen die Massnahmen zur Erhaltung und Wiederherstellung der Funktionalität von Wildtierkorridoren. Die GRÜNEN unterstützen auch die neuen Abgeltungen für Massnahmen für Arten und Lebensräume in den JSG-Schutzgebieten, wobei diese aus Sicht der GRÜNEN zu erhöhen sind. Davon abgesehen fehlen jedoch weitere Schutzmassnahmen für Arten und Lebensräume. Die Vorlage wird so zu einer einseitigen «Abschuss-Revision», die das Gleichgewicht zwischen Schutz und Abschuss im Schweizer Jagd- und Schutzrecht gefährdet.

Vollständige Vernehmlassungsantwort (PDF)