Insgesamt unterstützen die GRÜNEN die Revision, die darauf abzielt, die Zivilstandsverordnung zu modernisieren und an die neuesten rechtlichen und technischen Entwicklungen anzupassen. Die GRÜNEN machen jedoch auf zwei klärungsbedürftige Elemente aufmerksam: 

  • Im Falle der Zeugung eines Kindes durch Samenspende gibt es eine neue Anforderung. Diese sieht vor, dass eine von der behandelnden Ärztin/vom behandelnden Arzt ausgestellte ärztliche Bescheinigung über die Zeugung durch Samenspende vorgelegt werden muss. Angesichts des oftmals sehr eingeschränkten Kontakts mit dem bei der Geburt anwesenden medizinischen Personal ist diese Anforderung verständlich und wird von den GRÜNEN unterstützt. Es stellt sich jedoch die Frage, wie eine solche Bescheinigung im Falle einer Empfängnis durch Samenspende im Ausland ausgestellt werden soll. Diese Frage muss in der Verordnung geklärt werden.
  • Die zusätzliche Offenlegungspflicht gegenüber der KESB, wenn die Geburtsmutter mit einer Frau verheiratet ist und keine ärztliche Bescheinigung über die Empfängnis durch Samenspende vorliegt, verfehlt das angestrebte Ziel, dem Kind einen zweiten Elternteil zu garantieren. Der Vorschlag unterstützt ein Verfahren zur Feststellung und Anerkennung der Vaterschaft in Situationen, in denen das Elternprojekt von zwei Frauen geplant und durchgeführt wurde und es überhaupt keinen Vater gibt, sondern nur einen Samenspender, was einen erheblichen Unterschied darstellt.

In Bezug auf die Anforderung, dass Zivilstandsbeamte im Besitz der Schweizer Staatsangehörigkeit sein müssen (eine Frage, die ebenfalls in diesem Konsultationsverfahren behandelt wurde), sind die GRÜNEN eindeutig für die ersatzlose Streichung dieser Anforderung.

Vollständige Vernehmlassungsantwort (PDF, Französisch)