Die GRÜNEN begrüssen die Verordnungsrevision grundsätzlich. Sie ist ein wichtiger Schritt, um bisherige Mängel beim Tierschutz in den verschiedenen Schlachtprozessen zu beheben. Es braucht aus Sicht der GRÜNEN aber weitere Verbesserungen, die im Rahmen der vorliegenden Revision aufgenommen werden sollen. Dies betrifft vor allem die folgenden Punkte:

  • Verbot des Betäubens mit CO2: Aus Sicht der GRÜNEN muss die CO2-Betäubung so schnell wie möglich unzulässig werden. Diese Methode verursacht massiv Tierleid, denn sie wirkt nicht sofort: Die Schweine verlieren ihr Wahrnehmungs- und Empfindungsvermögen erst nach einiger Zeit. Eingeatmetes CO2 in hoher Konzentration ist zudem säurehaltig, was zu schweren Reizungen der Augen, der Nasenschleimhäute und der Lunge führt und eine insgesamt schmerzhafte Erfahrung ist. Der Mangel an Sauerstoff verursacht schliesslich ein starkes Gefühl der Atemlosigkeit, das zu schweren Beschwerden führen kann. Zum Betäuben mit CO2 gibt es Alternativen wie Neongas.
  • Nachbetäuben von Geflügel bei Fehlbetäubung: Die Vernehmlassungsvorlage sieht vor, dass bei Hausgeflügel mit einem Lebendgewicht bis 2 kg auch das unverzügliche Töten durch Dekapitation zulässig ist. Die GRÜNEN lehnen diese Bestimmung ab. Auch Geflügel sollte nach einer Fehlbetäubung nachbetäubt werden, und eine direkte Dekapitation bei Bewusstsein sollte nicht möglich sein. Das gleiche gilt für den Fall bei mangelhafter Entblutung (Artikel 10).
  • Fehlbetäubungen verhindern: Der Bericht «Tierschutz und Fleischkontrolle in Schlachtbetrieben» des Bundesamtes für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen aus dem Jahr 2020 zeigt, dass bei der Betäubung der Schlachttiere Handlungsbedarf besteht: Es fehlen Kontrollen des Betäubungserfolgs, die Betäubungszange wird nicht korrekt angesetzt oder die Zeitspanne zwischen Betäuben und Entblutungsschnitt ist zu lang. Dadurch entsteht massiv Tierleid. Hier braucht es bessere Methoden, bessere Schulungen und eine genaue Dokumentation.

Vollständige Vernehmlassungsantwort (PDF)