Die GRÜNEN begrüssen die Vorlage grundsätzlich. Im Zusammenhang mit den Auseinandersetzungen zur Trinkwasser- und zur Pestizidinitiative wurde die parlamentarische Initiative 19.475 «Das Risiko beim Einsatz von Pestiziden reduzieren» wiederholt als «informeller Gegenvorschlag» zu den beiden Initiativen dargestellt. Aus Sicht der GRÜNEN muss dieses Versprechen nun mit einer ambitionierten Gewässerschutzverordnung konkretisiert werden.

Dazu kommt, dass erst kürzlich die GPK des Nationalrats deutlich die Mängel und den dringenden Handlungsbedarf bei der Umsetzung des Gewässerschutzrechts aufgezeigt hat. Die GPK-N hält dabei fest, «dass das einschlägige Bundesrecht unzureichend angewendet wird.» Deshalb müssen gemäss GPK-N die Instrumente des Bundes zur Unterstützung des kantonalen Rechtsvollzugs und zur Schaffung der notwendigen Rahmenbedingungen gestärkt werden und das Bundesamt für Umwelt (BAFU) seine Aufsichtsrolle deutlich aktiver wahrnehmen. Zudem müsse das Gewässerschutzprogramm in der Landwirtschaft einer grundlegenden Prüfung unterzogen werden.

Aufgrund der Schlussfolgerungen der GPK-N sind aus Sicht der GRÜNEN die äussert langen Fristen für die Umsetzung erst recht inakzeptabel. Insbesondere, da es sich nicht um neue Vollzugsaufgaben handelt. Wie im erläuternden Bericht dargelegt, handelt es sich um Vollzugsaufgaben, die die Kantone seit 1972 umsetzen müssten. Die Kantone müssen nun den Vollzug der Gewässerschutzvorgaben ernst nehmen und dafür die notwendigen Ressourcen zur Verfügung stellen.

Nicht zuletzt braucht es zum Schutz des Trinkwassers eine schnelle Umsetzung der Motion 20.3625. Ohne zügige Ausscheidung der Zuströmbereiche kann ein wichtiger Teil der parlamentarische Initiative 19.475 gar nicht umgesetzt werden.

Vollständige Vernehmlassungsantwort (PDF)