Mehr Vielfalt in der Forschung am Menschen!
Vernehmlassung zur Revision des Ausführungsrechts zum Bundesgesetz über die Forschung am Menschen
Insgesamt begrüssen die GRÜNEN die im Rahmen dieser Teilrevision vorgeschlagenen Änderungen, insbesondere die folgenden:
- Die Änderungen, die eine bessere Information der Teilnehmenden an klinischen Versuchen und die Pflicht zur Veröffentlichung der Ergebnisse dieser Versuche gewährleisten sollen;
- die neue Anforderung, dass bei der Stichprobenziehung bei klinischen Versuchen alle relevanten Personengruppen repräsentiert sein müssen;
- alle Massnahmen, die den Schutz der digitalen Daten der Teilnehmenden an klinischen Versuchen gewährleisten;
- die Einführung verschiedener Massnahmen zur Verringerung des Verwaltungsaufwands im Zusammenhang mit den Genehmigungsanträgen, den Dokumentationsanforderungen und der Veröffentlichung der Ergebnisse klinischer Versuche.
Die GRÜNEN fordern jedoch, dass das Geschlecht nicht als einziges Kriterium für die Forderung nach einer grösseren Repräsentativität der gesamten Bevölkerung herangezogen wird. Es muss auch auf die Vielfalt in Bezug auf das Alter und den soziodemografischen Hintergrund geachtet werden, damit die klinischen Studien genauere Ergebnisse liefern und die verschiedenen Gruppen letztendlich die für sie am besten geeignete Versorgung erhalten.
Vollständige Vernehmlassungsantwort (PDF, auf Französisch)