Der vorliegende Entwurf des Flugpassagierdatengesetzes beinhaltet massive, unverhältnismässige Eingriffe in die Grundrechte der Flugpassagier*innen. Er verlangt, dass automatisch und zentralisiert sämtliche Daten gesammelt werden, und das verdachtsunabhängig. Damit erfolgt eine Massenüberwachung, eine Vorratsdatenspeicherung für den Flugbereich, die faktisch einer anlasslosen Rasterfahndung gleichkommt. Dass solche Praktiken grundrechtswidrig sind, wurde bereits mehrfach von europäischen Gerichten bestätigt; zuletzt hat sich der Europäische Gerichtshof (EuGH) im Juni 2022 sogar explizit zu den europäischen Richtlinien für PNR bzw. deren Umsetzung geäussert. Und das sehr kritisch: Die Verarbeitung von PNR muss gemäss dem Urteil von den EU-Ländern stark eingeschränkt werden.

Der Bundesrat rechtfertigt den Grundrechtseingriff mit der Bekämpfung von Terrorismus und einer Erhöhung der Sicherheit – diese Versprechen sind aber äusserst fraglich und auch nicht überprüfbar. Zur Unverhältnismässigkeit des Entwurfs tragen zudem weitere Faktoren bei: Der Katalog an Delikten, für deren Bekämpfung PNR genutzt werden dürfen, geht weit über Terrorismus und schwere Straftaten hinaus. Die GRÜNEN lehnen zudem die Möglichkeit ab, dass die neue Organisation Passenger Information Unit (PIU) Risikoprofile und Beobachtungslisten erstellen darf. Ebenso lehnen wir ab, dass der Nachrichtendienst des Bundes (NDB) automatisch die PNR bestimmter Flugstrecken erhalten soll. Zudem sind die Aufbewahrungsdauer und das Auskunftsrecht grundrechtsfreundlicher auszugestalten.

Die GRÜNEN lehnen in der Konsequenz das FPG in der vorliegenden Form ab und verlangen vom Bundesrat, dass er ein neues FPG entwirft, welches den individuellen Grundrechten mehr Achtung verschafft und den Bedenken und Entscheiden des EuGH Rechnung trägt, keine neuen und intransparenten Überwachungsmechanismen schafft sowie die Nutzung von PNR in einem engen und effektiven Rahmen hält.

Vollständige Vernehmlassungsantwort (PDF)