Die GRÜNEN Schweiz bedauern, dass der Bundesrat einen minimalistischen Vorentwurf für ein Gesetz zur Bekämpfung des Handels mit Gütern, die für die Folter verwendet werden, vorlegt. Indem er keine Mittel für die Umsetzung des Gesetzes bereitstellen will und sich darauf beschränkt, die Normen der Europäischen Union zu übernehmen, fehlt es dem Bundesrat deutlich an Ehrgeiz und er erweckt sogar den Eindruck, dass er das Thema nicht genügend ernst nimmt.

Die GRÜNEN begrüssen grundsätzlich die Entwicklung von Normen auf internationaler Ebene, sowohl auf Ebene Europarat als auch auf globaler Ebene der UNO, die auf das Verbot und die Beschränkung von Gütern abzielen, die für Folter oder andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung und für die Todesstrafe verwendet werden. Wir begrüssen insbesondere die Einrichtung einer Expertengruppe der UNO zu diesem Thema.

Die GRÜNEN sind der Meinung, dass die Schweiz bei der Einschränkung und dem Verbot dieser Güter, eine Vorbildfunktion einnehmen sollte.

Der Bundesrat schlägt jedoch ein minimalistisches rechtliches Arsenal vor, dessen Darlegung hinsichtlich des Willens des Bundesrates, die Rechtsvorschriften umzusetzen, und des Verständnisses ihrer Tragweite Anlass zur Sorge gibt. Es ist schwer zu glauben, dass der Bundesrat wirklich die Umsetzung eines neuen Arsenals sicherstellen will, während er gleichzeitig darauf hinweist, dass für die Umsetzung der Gesetzgebung keine finanziellen Konsequenzen für den Bund oder die Kantone zu erwarten sind.

In unserer Stellungnahme stellen wir Fragen dazu, wie der Bundesrat das Gesetz umsetzen will, und machen präzise Vorschläge, insbesondere um das Mitspracherecht der Expertinnen und Experten und der Zivilgesellschaft zu gewährleisten.

Vollständige Vernehmlassungantwort _ auf Französisch (PDF)