Parlamentarische Initiative «Bei häuslicher Gewalt die Härtefallpraxis nach Art. 50 AIG garantieren»
Vernehmlassungsantwort zur Parlamentarische Initiative «Bei häuslicher Gewalt die Härtefallpraxis nach Art. 50 AIG garantieren»
Die GRÜNEN nehmen den Vorentwurf zur Anpassung des Bundesgesetzes über die Ausländerinnen und Ausländer und über die Integration (AIG) positiv zur Kenntnis. Dieser stärkt den Schutz vor häuslicher Gewalt von Personen, deren Aufenthaltstitel an ihre Beziehung gebunden ist. Es kann nicht sein, dass ein*e Betroffene*r häuslicher Gewalt den Aufenthaltstitel verliert, wenn es sich von dem*der gewalttätigen Partner*in trennt.
Die GRÜNEN sind besonders erfreut, dass der Vorentwurf statt von ehelicher Gewalt von häuslicher Gewalt spricht. Der Gewaltschutz wird so von den Ehegatten auf alle Personen, die einen gemeinsamen Haushalt teilen ausgeweitet. Dies betrifft insbesondere Kinder und Personen im Konkubinat oder in eingetragener Partnerschaft.
Weiter begrüssen die GRÜNEN die Präzisierung des Begriffs der häuslichen Gewalt mittels einer Liste zu berücksichtigender Hinweise. Wichtig ist, dass diese Liste Hinweischarakter hat und nicht abschliessender Natur ist.