Ausführungsbestimmungen zum CO2-Gesetz für die Zeit nach 2024
Vernehmlassungsantwort zu den Ausführungsbestimmungen zum CO2-Gesetz für die Zeit nach 2024
Die GRÜNEN sind einmal mehr besorgt über die Art und Weise, wie Beschlüsse des Parlaments und der Stimmberechtigten in den Umsetzungsbestimmungen abgeschwächt werden. Das in der Volkabstimmung im Juni 2023 deutlich angenommene Klimaschutzgesetz legt den Zielpfad für Netto Null 2050 fest. Das danach vom Parlament verabschiedete CO2-Gesetz für die Zeit nach 2024 reicht jedoch nicht, um die im Klimaschutzgesetz gesetzten Ziele zu erreichen. Statt rasch eine neue Vorlage auszuarbeiten, um die Lücke zu schliessen, präsentiert der Bundesrat laufend Umsetzungsbestimmungen zu Klimaschutz und Energiewende, die hinter die beschlossenen Gesetze fallen. So sind die Ausführungsbestimmungen des Klimaschutzgesetzes und des Stromgesetzes lückenhaft und ungenügend. Auch die nun vorgeschlagenen Verordnungsänderungen zum CO2-Gesetz für die Zeit nach 2024 sind eine ungenügende Umsetzung einer erst noch ungenügenden Gesetzesvorlage. Dazu kommt das nach Beginn der Vernehmlassung vom Bundesrat eigenmächtig beschlossene Aussetzen der Förderung des grenzüberschreitenden Personenschienenverkehrs (v.a. Nachtzüge) und der Förderung von alternativen Antriebssystemen für Busse und Schiffe. Die GRÜNEN fordern den Verzicht auf diese Kürzungen und verlangen, dass die Ausführungsbestimmungen in der CO2-Verordnung beibehalten werden. Die Förderung des grenzüberschreitenden Personenschienenverkehrs ist eine der wichtigsten Verbesserungen im revidierten CO2-Gesetz. Es ist bereits ein Affront gegenüber dem Parlament, dieser Massnahme das Geld zu entziehen. Völlig inakzeptabel wäre es, die Massnahme durch die Hintertür der Verordnung rückgängig zu machen.
Vollständige Vernehmlassungsantwort (PDF)