Die GRÜNEN unterstützen aus urheberrechtlichen Überlegungen grundsätzlich die Einführung eines Leistungsschutzrechts für Medien. Damit soll erreicht werden, dass grosse Anbieter von Online-Diensten künftig eine Vergütung leisten für journalistische Inhalte, die sie bislang in Form so genannter «Snippets» kostenlos für ihre Plattformen übernommen haben. Indem der vorgelegte Entwurf eine Vergütungspflicht und kein ausschliessliches Recht vorsieht, behebt er zudem wichtige Mängel des Leistungsschutzrechts, wie es in der EU ausgestaltet ist. Die Vergütung wird zwischen der Verwertungsgesellschaft und den grossen Anbietern von Online-Diensten ausgehandelt und von der Verwertungsgesellschaft an die Medienhäuser und direkt auch an die Journalist*innen verteilt. Damit profitieren auch kleine Medienhäuser, die noch weniger die Möglichkeit haben, auf Augenhöhe mit den grossen Anbietern von Online-Diensten zu verhandeln. Für die GRÜNEN ist essentiell, dass grosse Medienhäuser nicht überproportional profitieren, damit die Medienkonzentration nicht weiter vorangetrieben wird.

Aus Sicht der GRÜNEN ersetzt die Einführung des Leistungsschutzrechts jedoch in keiner Weise substanzielle Massnahmen zur Förderung der Medien. Die mutmasslichen Erträge aus der Vergütung sind von der Grössenordnung her viel zu tief und mit grossen Unsicherheiten verbunden. Die Höhe der möglichen Einnahmen ist in einem weiteren Schritt zu klären. Die Einführung des Leistungsschutzrechts ist bestenfalls ein minimaler Schritt für eine deutlich weitergehende Medienförderung, die rasch an die Hand genommen werden muss.

Die GRÜNEN haben zudem eine Reihe weiterer Vorbehalte zum Leistungsschutzrecht.

Vollständige Vernehmlassungsantwort (PDF)