Änderung des Bundesgesetzes vom 18. März 1994 über die Krankenversicherung
Vernehmlassungsantwort zur Änderung des Bundesgesetzes vom 18. März 1994 über die Krankenversicherung (Massnahmen zur Kostendämpfung – Paket 2) als indirekter Gegenvorschlag zur eidgenössischen Volksinitiative «Für tiefere Prämien – Kostenbremse im Gesundheitswesen (Kostenbremse-Initiative)»
Die GRÜNEN teilen die Einschätzung des Bundesrates, dass der Anstieg der von den Versicherten bezahlten Prämien zu begrenzen ist. Diese Prämien sind aufgrund des jahrelangen Anstiegs – sowie aufgrund der Kantone, die sich bezüglich der Prämienverbilligungen immer stärker aus der Verantwortung stehlen – mittlerweile für grosse Teile der Bevölkerung zu einer enormen Belastung geworden. Die GRÜNEN teilen auch die Ansicht, dass in der Begrenzung von medizinisch nicht begründeten Mengenzunahmen und mittels gewisser effizienzsteigernder Massnahmen weiterhin Sparpotential vorhanden ist. Wir begrüssen denn auch im Grundsatz – vorbehaltlich verschiedener in der Stellungnahme aufgeführten Bemerkungen – die Vorlage des Bundesrates.