Insgesamt begrüssen die GRÜNEN die Tatsache, dass der Zugang zur beruflichen Grundbildung für Sans-Papiers und abgewiesene Asylsuchende erleichtert wird. Die vorgeschlagenen Änderungen lösen die derzeitigen Schwierigkeiten beim Zugang zur Berufsausbildung jedoch nur teilweise.

Die Senkung der Mindestdauer für den Besuch der obligatorischen Schule von fünf auf zwei Jahre ist zu begrüssen. Die in der aktuellen Rechtspraxis berücksichtigte Voraussetzung eines Aufenthalts von etwa fünf Jahren verhindert jedoch, dass die neue Regelung ihre Wirkung entfalten kann.

Die Erhöhung der Frist für die Einreichung des Antrags von zwölf Monaten auf zwei Jahre ist ebenfalls ein Schritt in die richtige Richtung. Um der Komplexität der Situationen von abgewiesenen Asylsuchenden und Sans-Papiers Rechnung zu tragen, wäre es jedoch notwendig, die Frist auf fünf Jahre zu erhöhen. Denn die betroffenen Jugendlichen und jungen Erwachsenen überwinden bereits in jungen Jahren grosse Hürden, haben keinen linearen Lebenslauf und benötigen daher mehr Zeit, um eine geeignete Lehrstelle zu finden.

Zudem ist es bedauerlich, dass die Möglichkeit, einen Antrag anonym zu stellen, nicht genutzt wurde. Die GRÜNEN fordern, dass bei der Vorprüfung des Dossiers auf die Preisgabe der Identität verzichtet werden kann.

Vollständige Vernehmlassungsantwort auf Französisch (PDF)