Seit mittlerweile zehn Jahren haben die Kantone die Möglichkeit, Versicherte, die ihrer Prämienpflicht trotz Betreibung nicht nachkommen, auf einer Liste zu erfassen und ihnen den Zugang zu medizinischen Leistungen bis auf nicht weiter definierte Notfallbehandlungen zu verwehren. Die Erfahrungen der letzten Jahre zeigen, dass dieses Experiment fatale Folgen gehabt hat und gescheitert ist. Zu nennen ist etwa der tragische Tod eines Mannes im Kanton Graubünden, welchem die Krankenkasse die Finanzierung der notwendigen Medikamente verweigert hat. Medial aufgearbeitet wurden auch Fälle, in welchen Chemotherapien verweigert oder die Kosten im Zusammenhang mit einer Geburt nicht übernommen wurden. Die GRÜNEN fordern die Kommission deshalb mit Nachdruck dazu auf, an der Abschaffung der schwarzen Listen und der damit verbundenen Leistungseinschränkungen wie geplant festzuhalten. Die heute praktizierten Leistungseinschränkungen stehen nicht zuletzt im Widerspruch zur Bundesverfassung, welche in Artikel 41 postuliert, dass «jede Person die für ihre Gesundheit notwendige Pflege erhält».

Vollständige Vernehmlassungsantwort (PDF)