Verordnungspaket Umwelt Frühling 2020 (ChemRRV/AltlV)
Vernehmlassungsantwort zum Verordnungspaket Umwelt Frühling 2020 (ChemRRV/AltlV)
Mit der vorgeschlagenen Revision der Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung (ChemRRV) anerkennt der Bundesrat die grosse Gefährdung von Mensch und Umwelt, die weltweit mit der Verwendung der Pestizidwirkstoffe Atrazin, Diafenthiuron, Methidathion, Paraquat und Profenofos einhergeht. Die GRÜNEN erachten die Einführung eines Verfahrens zur vorgängigen ausdrücklichen Zustimmung des Einfuhrlandes zur Ausfuhr dieser Gefahrenstoffe aus der Schweiz allerdings als klar ungenügend, um Umwelt- und Gesundheitsrisiken von besonders gefährlichen Pestiziden effektiv zu reduzieren. Stattdessen fordern wir ein Exportverbot für alle Pestizide, deren Einsatz hierzulande aus Gründen des Umwelt- oder Gesundheitsschutzes verboten ist, wie dies die Motion 17.4094 Mazzone „Ausfuhrstopp für in der Schweiz verbotene Pestizide. Was hier als gefährlich gilt, ist es auch im Ausland“ verlangt.
Die GRÜNEN unterstützen die Änderung der Verordnung über die Sanierung von belasteten Standorten (AltlV). Sie begrüssen die Senkung der Konzentrationswerte für Blei, polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK) und Benzo(a)pyren (BaP) sowie die Einführung eines neuen Konzentrationswerts für die Stoffgruppen der Dioxine (PCDD), Furane (PCDF) und dioxinähnlichen PCB (dl-PCB). Diese Anpassung der AltlV ist dringend und darf nicht länger hinausgeschoben werden, denn sie betrifft Böden bei Haus-und Familiengärten, Kinderspielplätzen und Anlagen, auf denen Kinder regelmässig spielen und die gemäss Artikel 12 AltlV saniert werden müssen, wenn deren Schadstoffgehalte die Konzentrationswerte überschreiten. Der Bundesrat ist verpflichtet die Konzentrationswerte anzupassen, wenn neue toxikologische Bewertungen vorliegen. Das entsprechende Gutachten liegt bereits seit Anfang 2017 vor!