Bei den Verordnungsänderungen im Gewässerschutz geht es um die Ausführungsvorschriften zu den neuen Gesetzesbestimmungen im Bereich des Gewässerschutzes. De Grünen liegt besonders am Herzen, dass die Gewässer nachhaltig genutzt werden. In vielen Kantonen ist heute eine regelrechte Flut von Wasserkraftprojekten zu beobachten. Dabei dürfen aber die Schutzinteressen nicht vernachlässigt werden. Es braucht daher Mindestvorgaben zur Grösse des Gewässerraums sowie klare Vorgaben zur Gestaltung und Bewirtschaftung dieser Räume.

Kritisch beurteilen die Grünen vor allem zwei Punkte: Bis zur Verabschiedung der kantonalen Massnahmenpläne 2014 werden keine Vorkehrungen gegen Bewilligungen von Kleinwasserkraftwerken getroffen. Es besteht daher die Gefahr, dass die im Gesetz vorgesehenen Sanierungsmassnahmen vereitelt werden, weil bis 2014 gebaute Wasserkraftwerke nicht mehr den Anforderungen des Gewässerschutzes genügen. Zweitens fehlt die Vorschrift, dass der Zielzustand der Sanierungen und Revitalisierungen klar definiert werden muss.

Vollständige Vernehmlassungsantwort (PDF)