Mit Sorge stellen die Grünen fest, dass mit einigen der vorgeschlagenen Änderungen an bewährten Grundsätzen des Jagdrechts gekratzt wird und schleichend ein Paradigmen-wechsel Einzug hält. Einerseits werden natürliche Vorgänge der ökologischen Selbstregulierung plötzlich als Schaden gewertet – etwa wenn ein Wolf ein Reh reisst. Andererseits werden Nutzungsansprüche vermehrt höher gewichtet als der Artenschutz. Die Relativierung des Artenschutzes wird etwa deutlich, wenn Tiere, die mit menschlichen Nutzungsansprüchen in Konflikt geraten, als „Konfliktarten“ definiert werden.

Der kürzlich erschienene Bericht über Stand und Umsetzung der Schweizer Umweltpolitik „Umwelt Schweiz 2011“ spricht eine klare Sprache: Bei Kernthemen wie dem Klimawandel oder dem Erhalt der Biodiversität konnten die Ziele bisher nicht erreicht werden. So fehlt es etwa immer noch an einer nationalen Biodiversitätsstrategie. Das Aufweichen des Artenschutzes, welches in Teilen des Verordnungsentwurfs deutlich angestrebt wird, ist inakzeptabel und wird von den Grünen vehement bekämpft.

Vollständige Vernehmlassungsantwort (PDF)