Die Grünen erachten das Revisionsvorhaben als kontraproduktiv und lehnen es ab. Durch die Anhebung der Überwachungsschwellenwerte bei gleich bleibender Fokussierung auf eine beschränkte Anzahl Schadstoffe sowie durch die ungenügenden Vorgaben für die Analytik bleiben noch mehr Schadstoffe als heute unerkannt. Gerade bei Standorten mit grosser Schadstoffvielfalt und hohem Gefährdungspotenzial sind die Folgen besonders schwer wiegend.

Es drohen Langzeitrisiken mit wesentlich höheren Folgekosten bei der Behebung des Umweltschadens in der Zukunft. Je länger zugewartet wird, desto grösser ist ausserdem die Wahrscheinlichkeit, dass am Ende die öffentliche Hand bezahlen muss, weil die Verursacher nicht mehr fassbar sind. Die Vorlage widerspricht somit dem Vorsorgeprinzip des Umweltschutzgesetzes gleichermassen wie dem Verursacherprinzip bei der Haftung für Umweltschäden.

Vollständige Vernehmlassungsantwort (PDF)