Die revidierte Kernenergiehaftpflichtverordnung (KHV) konkretisiert das im Jahr 2008 verabschiedete Kernenergiehaftpflichtgesetz (KHG). Die Mängel des Gesetzes kann die Verordnung nicht beheben. So ist etwa die obligatorische Deckungssumme viel zu tief angesetzt. Die Atom-Katastrophe in Fukushima und die Kostenfolgen für den japanischen Staat und die Bevölkerung haben dies bestätigt.
Aus diesem Grund lehnen die Grünen den Entwurf zur revidierten KHV ab und fordern den Bundesrat auf, eine Totalrevision des KHG im Lichte der Fukushima-Katastrophe zu erarbeiten und vorzulegen. Dies drängt umso mehr, als der Schweizer Reaktorpark mit einem Durchschnittsalter von 37 Jahren der älteste der Welt ist und die überholte Auslegung der fünf bestehenden Reaktoren sowie ihrer Alterungsprozesse zu einer stetigen Steigerung des Unfallrisikos führen.

Die geforderte Totalrevision des KHG darf keine Beschränkung der Haftung und keine Begrenzung der obligatorischen Deckung mehr enthalten. Weiter braucht es einen Risikozuschlag für Atomkraftwerke, die nicht dem Stand von Wissenschaft und Technik entsprechen. Die Haftpflicht soll überdies auf die Aktionäre der Betreibergesellschaft einer Atomanlage sowie auf die auf die Hersteller von Atomanlagen und Komponenten ausgeweitet werden.

Vollständige Vernehmlassungsantwort (PDF)