Darum geht es

Das Wirtschaftspartnerschaftsabkommen zwischen den EFTA-Staaten und Indonesien sieht den weitgehenden Abbau der Zölle vor und enthält weitere Bestimmungen etwa zu Investitionen, zum Schutz des geistigen Eigentums, zum Abbau nichttarifärer Handelshemmnisse sowie zur wirtschaftlichen Zusammenarbeit. Das Interesse der Schweiz am Abkommen besteht vor allem im Marktzugang für die Exportwirtschaft und die Vermeidung von Wettbewerbsnachteilen im internationalen Handel.[1]

Die Verhandlungen begannen formell im Jahr 2011. Die EFTA-Staaten (Schweiz, Island, Liechtenstein und Norwegen) und Indonesien haben das Abkommen am 16. Dezember 2018 in Jakarta unterzeichnet. Die Bundesversammlung hat das Abkommen in der Wintersession 2019 genehmigt. Ein Minderheitsantrag, wonach nur nachhaltiges Palmöl Zollpräferenzen erhält und die Nachhaltigkeit kontrolliert werden muss, wurde im Nationalrat abgelehnt. Gegen das Abkommen wurde erfolgreich das Referendum ergriffen. Die Abstimmung findet am 7. März 2021 statt.[2]

Das Abkommen enthält auch ein Kapitel zu Handel und nachhaltiger Entwicklung, in dem neben den Rechten von Arbeitnehmenden und besonders schutzbedürftigen Gruppen auch auf spezifische Umweltverpflichtungen eingegangen wird. Besondere Aufmerksamkeit erhalten dabei die nachhaltige Waldbewirtschaftung, die nachhaltige Bewirtschaftung von Fischerei und Aquakulturen sowie die nachhaltige Bewirtschaftung des Pflanzenölsektors, wobei es sich im Fall von Indonesien hierbei in erster Linie um Palmöl handelt.

Beim Palmöl sind Kontingente mit vergünstigten Zöllen vorgesehen. In den Genuss von solchen Zollvergünstigungen kommt nur nachhaltig produziertes Palmöl. Diese Rabatte gelten für Einfuhren bis zu einem Umfang von maximal 12’500 Tonnen jährlich, wobei die importierte Menge an Palmöl aus Indonesien in den letzten Jahren massiv abgenommen hat und sich 2019 auf 34 Tonnen belief. Insgesamt importierte die Schweiz in den vergangenen Jahren durchschnittlich 28’800 Tonnen Palmöl pro Jahr.

Die an Nachhaltigkeit gebundenen Zollvergünstigungen betreffen rohes Palmöl, Palmstearin und Palmkernöl. In den Genuss der Zollvergünstigung kommt zertifiziertes Palmöl, wobei der Bundesrat festlegt, welche Zertifikate als Nachweis anerkannt werden. Das Verfahren und die zugelassenen Zertifizierungssystem sind in einer Verordnung festgeschrieben, die bis zum 1. April 2021 in der Vernehmlassung ist.[3] Für alle anderen Güter sowie für Dienstleistungen sind keine vergleichbaren Mechanismen vorgesehen.

Argumente gegen das Abkommen

1. Ungenügendes Nachhaltigkeitskapitel

Das Nachhaltigkeitskapitel ist grundsätzlich zu begrüssen. Ausser dem Tierschutz (s. Abschnitt Tierschutz) sind alle relevanten Bereiche der Nachhaltigkeit abgedeckt.

Das Problem ist jedoch die Umsetzung: Um die Einhaltung (über Palmöl hinaus) zu überprüfen existieren keine griffigen Kontrollmechanismen. Es untersteht wohl der Streitschlichtung, jedoch nicht dem Schiedsgericht. Es gibt also keine Sanktionsmechanismus und ist deshalb nicht verbindlich.

Stattdessen soll die Überprüfung dem Gemischten Ausschuss übertragen werden. Dieser trifft sich jedoch normalerweise nur alle zwei Jahre und es fehlt an einer weiterführenden Regelung, wie die Kontrolle durch dieses Gremium erfolgt.

Die Probleme des Gemischten Ausschuss sind vor allem:

  • Die Intransparenz des Gemischten Ausschusses hat auch bereits die Geschäftsprüfungskommission GPK bemängelt. Der Bundesrat hat daraufhin versprochen, im Aussenwirtschaftsbericht über die Arbeit der Gemischen Ausschüsse zu berichten. Bis jetzt gibt es jedoch keine relevanten Informationen.
  • Im Gemischten Ausschuss können nur Themen diskutiert werden, bei welchen alle Parteien einverstanden sind, dass sie traktandiert werden. Wenn also Indonesien nicht über Regenwaldabholzung reden will, wird das im Gemischten Ausschuss nicht thematisiert.
  • Im Gemischten Ausschuss müssen Beschlüsse im gegenseitigen Einvernehmen gefasst werden. Es ist somit die Zustimmung aller Vertragsparteien erforderlich. Gerade die heiklen Punkte werden aber keine Zustimmung von allen Vertragsparteien haben.
  • Die Zivilgesellschaft wird über die Verbindungsgruppe WTO/FHA eingebunden. Doch diese Verbindungsgruppe ist ein unverbindliches Austauschgremium.
  • Beispiel China: Menschenrechtsverletzungen sollten im Gemischten Ausschuss thematisiert werden. Seit 2016 fand keine Sitzung mehr statt.

2. Für Andere Produkte ausser Palmöl gelten keine verbindlichen Nachhaltigkeitsbestimmungen:

Im Abkommen sind «nur» beim Palmöl Konditionen zur Nachhaltigkeit festgelegt. Bei allen anderen Produkten nicht (z.B. erhalten Holz und Kautschuk besseren Marktzugang ohne Einhaltung von Nachhaltigkeitsstandards). Es gibt zwar das Nachhaltigkeitskapitel, das für alle Bereiche des Abkommens gilt, dieses ist jedoch nicht verbindlich (s. Abschnitt Nachhaltigkeitskapitel).

Auch beim Import von Kleidern (heute fast 50% der Importe aus Indonesien) wurden keine Nachhaltigkeitsstandards festgelegt. Dabei wäre es durchaus möglich gewesen, indem internationale Standards, wie zum Beispiel jene der Internationalen Arbeitsorganisation ILO, angewendet werden.

Es gibt im Abkommen zwar die «General Exception Clause», welche auch für Bereiche ausserhalb des Palmölanbaus gilt. Konkret heisst das: Wird ein Gut in die Schweiz importiert, bei dessen Herstellung Menschenrechts- oder Umweltstandards gravierend verletzt wurden, kann die Schweiz die gewährte Konzession rückgängig machen oder gar die Importe aussetzen. Die Schweiz macht allerdings von diesem Recht bis heute kaum Gebrauch. Es fehlt an einer gesetzlichen Grundlage, die festhalten würde, wann der Bundesrat tätig werden soll. Zudem kann die Ausschlussklausel nur die schlimmsten Vergehen sanktionieren. Damit ist aber noch keine wirklich nachhaltige Entwicklung gewährleistet.

3. Bundesrat spart bei der Kontrolle der Nachhaltigkeitsbestimmungen für Palmöl

Die Bestimmungen zu den Nachhaltigkeitskriterien beim Palmöl sind verbindlich, da sie nicht im Nachhaltigkeitskapitel geregelt sind, sondern im Kapitel Warenverkehr. Somit kann bei Verstössen das Schiedsgericht angerufen werden. Allerdings können das nur die Behörden. Privaten ist dies nicht möglich.

Die Nachhaltigkeitsbestimmungen zum Palmöl werden in der Schweiz in einer Verordnung geregelt, die aber erst in der Vernehmlassung ist. Am Abstimmungssonntag liegt die definitive Verordnung noch nicht vor. Wir kaufen hier die Katze im Sack!

Dazu kommt, dass der Verordnungsentwurf ungenügend ist. Der Bund verlässt sich auf RSPO und andere Zertifizierungssysteme, ohne zusätzliche Kontrollen. Im Erläuternden Bericht zur Verordnung (Vernehmlassungsunterlage) steht bei den Auswirkungen (Kapitel 4.1): «Die Überprüfung des Nachhaltigkeitsnachweises führt zu einem gewissen Mehraufwand. Dieser sollte sich jedoch in Grenzen halten, da die Überprüfung der Gültigkeit der Lieferkettenzertifikate mit verhältnismässig wenig Aufwand verbunden ist und die Überprüfung der zugelassenen Zertifizierungssysteme in der Regel nur alle paar Jahre anfällt. Der Ressourcenbedarf sollte mit den bestehenden Mitteln abgedeckt werden können.» Es versteht sich von selbst, dass eine glaubwürdige Umsetzung Ressourcen benötigt. Der Bundesrat spart hier auf Kosten der Nachhaltigkeit.

Der Verweis auf Zertifikate genügt nicht. Denn werden nur Zertifikate geprüft, wird nicht geprüft, wie sie entstanden sind und ob die Kriterien eingehalten worden sind. Mit der Verwendung des RSPO als Nachhaltigkeitsnachweis überlässt es der Bundesrat der Privatwirtschaft, die korrekte Umsetzung der Standards zu überprüfen und bei Vergehen zu sanktionieren.

Hinweis: Viele weisen darauf hin, dass Kontrollen im Ausland nicht möglich seien, da die Schweiz ja nicht im Ausland kontrollieren kann. Das ist richtig. Aber die Bio-Knospe beweist, dass es möglich ist, ein Zertifizierungssystem aufzubauen, das funktioniert. Die Tochtergesellschaft ICB AG betreibt ein sehr aufwändiges Zertifizierungssystem für alle Importe mit der Knospe. Das funktioniert, aber der Aufwand ist sehr gross. Deshalb ist es unglaubwürdig, wenn der Bund davon spricht, dass es keinen zusätzlichen Aufwand braucht.

4. Zum RSPO-Zertifikat[4]

Es ist irreführend, wenn bei RSPO-zertifiziertem Palmöl von «nachhaltigem» Palmöl gesprochen wird. Das RSPO-zertifizierte Palmöl ist sicher «weniger schädlich» als das konventionelle, aber ob es nachhaltig in allen 3 Dimensionen ist, kann in Frage gestellt werden. Beispielsweise beschränkt die gemäss Verordnungsentwurf zugelassene Zertifizierung RSPO 2013 kaum den Einsatz von Pestiziden.

Schlimmer noch: Mit RSPO kann Palmöl als nachhaltig bezeichnet werden, selbst wenn es auf Plantagen produziert wird, für die vor mehr als 20 Jahren Regenwald gerodet wurde und von wo Indigene vertrieben wurden. Die Verstösse gegen Menschenrechte oder die Abholzung von Regenwäldern müssen einfach lange genug zurückliegen.

Für kleine Produzent*innen ist es zudem fast nicht möglich, ein RSPO-Zertifikat zu erreichen (Komplexität, Kosten). Kleinbäuer*innen und Indigene sind meistens von RSPO-Wertschöpfungsketten ausgeschlossen. Was aber nicht heisst, dass keine verbindlichen Nachhaltigkeitskriterien im grenzüberschreitenden Handel gelten sollen (s. Abschnitt Kapazitätsaufbau).

5. Neuer RSPO-Standard löst grundsätzliche Problem auch nicht

Der RSPO-Standard wurde in Vergangenheit stark kritisiert. Deshalb hat RSPO 2018 den Standard überarbeitet (sogenannter RSPO 2018). Der Standard ist heute sehr gut, über 100 Indikatoren werden vorgeschrieben. Eine Verbesserung gab es gerade auch bezüglich der Einhaltung von Arbeits- und Menschenrechten.

Das Problem ist allerdings, dass der Standard nun zu komplex ist, mit so vielen Indikatoren wird die Kontrolle fast unmöglich. Zudem sind die Sanktionsmassnahmen zu wenig griffig. Die einzige Sanktion ist der Ausschuss aus RSPO. Das Problem ungenügender Kontrollen und Sanktionen ist nicht gelöst.

6. Kapazitätsaufbau: Geld fehlt, um Nachhaltigkeit zu fördern

Der gewählte Ansatz, Zollpräferenzen mit Nachhaltigkeitsvorgaben zu verknüpfen, ist erst wirksam, wenn er auch hilft, die nötigen Umstellungsprozesse zu intensivieren und auszuweiten. Für die Umsetzung der Palmölbestimmungen braucht es finanzielle Unterstützung sowie Wissens- und Technologietransfer. Die EFTA-Länder Norwegen, Island, Liechtenstein und die Schweiz – alles finanzstarke Länder – haben Indonesien im Abkommen versprochen, hier technische und finanzielle Hilfe zu leisten. Leider wird bislang weder im Abkommen, in der Umsetzungsverordnung der Schweiz, noch dem dazugehörigen erläuternden Bericht diese Hilfe beziffert.

Kleinbäuer*innen müssen dabei unterstützt werden, nachhaltiger zu produzieren. Dazu müssen auch Kleinbäuer*innenorganisationen gestärkt werden. Doch die im Bereich Zusammenarbeit und Kapazitätsaufbau vorgesehenen Kooperationsprojekte werden zulasten des Rahmenkredits Entwicklungszusammenarbeit (IZA-Strategie) finanziert. D.h. es werden keine zusätzlichen Mittel gesprochen.

7. Generelle Problematik Palmöl: Es gibt kein nachhaltiges Palmöl!

Kleinbäuer*innen in der Nähe von Palmölplantagen können rein wirtschaftlich davon profitieren, wenn sie sich den Palmölunternehmen anpassen. Gleichzeitig sind sie von den Preisen abhängig, welche die Ölmühlen der Plantagen bezahlen. Sobald sie Lieferverträge abgeschlossen haben, sinken die Preise. Darüber beklagen sich Kleinbäuer*innen regelmässig. Die absehbare Überproduktion von Palmöl wird die Preise drücken und sie verarmen lassen. Eine Rückkehr zu einer vielfältigen Landwirtschaft wird auf den degradierten und mit Pestiziden belasteten Böden kaum noch möglich sein.

Wenn sich Kleinbäuer*innen weigern, Ölpalmen anzubauen, werden sie von Plantagenunternehmen unter Druck gesetzt, Ölpalmen in Monokultur anzubauen. Ansonsten können sie leicht enteignet werden. Denn in Indonesien haben die Bäuer*innen zwar ein Gewohnheitsrecht, ihr Land zu bebauen, aber keine gültigen Landtitel. Früher hat der Staat dieses Recht anerkannt. Seit er die Strategie der Plantagenwirtschaft verfolgt, kommt es jedoch zunehmend zu Enteignungen. Somit werden die Kleinbäuer*innen entweder zu Zulieferer*innen der grossen Plantagen oder zu Landlosen.

Nachhaltiger Anbau von Palmöl in Indonesien ist nicht möglich zu den niedrigen Preisen, die Palmöl auf dem Weltmarkt überhaupt erst wettbewerbsfähig gemacht haben. Diese kommen durch Skaleneffekte auf Plantagen ab 7000 Hektaren zustande. Um solche Plantagen zu errichten, muss in den allermeisten Fällen Primärwald gerodet und die indigene Bevölkerung vom Land vertrieben werden, so wie das gegenwärtig in West-Papua unter krasser Missachtung der Menschenrechte geschieht.

8. Das «Omnibus-Gesetz» in Indonesien

Die Umwelt- und Menschenrechtslage in Indonesiens ist in einer Abwärtsspirale. Nach Unterzeichnung des Freihandelsabkommens ist es mit der Verabschiedung des Omnibus-Gesetzes zu über 70 Gesetzesanpassungen gekommen, die Arbeit- und Umweltrechte untergraben, um die wirtschaftliche Entwicklung voranzutreiben. Neu müssen die Provinzen nicht mehr 30% ihres Regenwaldes schützen und Palmölkonzerne nicht mehr zwingend für Brände auf ihrer Konzession haften. Dies ist insbesondere problematisch, da Indonesien gerade aufgrund der Brände zu den zehn grössten CO2-Verursachern weltweit gehört.

Einer der strittigsten Punkte im Omnibus-Gesetzentwurf ist die Lockerung der Anforderungen an Unternehmen und Bauträger zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung. Nach geltendem Recht ist eine solche Prüfung nötig, um je nach Umfang des Projekts entweder vom Umweltministerium oder von den lokalen Behörden eine Umweltgenehmigung einzuholen. Die Umweltgenehmigung selbst ist wiederum eine Voraussetzung für den Erhalt einer Geschäftsgenehmigung, die dann die Durchführung des Projekts ermöglicht.

Während in der Schweiz das Abkommen mit Indonesien als Instrument für mehr Nachhaltigkeit angepriesen wird, beschliesst Indonesien aufgrund des Abkommens Gesetze, die das Gegenteil verfolgen.

9. Saatgut: gefährdete Vielfalt

Die Schweiz verpflichtet Indonesien auf einen strengeren Schutz des geistigen Eigentums. Die Bestimmungen zum geistigen Eigentum stützen sich auf die Normen des WTO-Übereinkommens (TRIPS[5]-Abkommen) und gehen punktuell darüber hinaus: Die Schweiz fordert das sogenannte TRIPS+ d.h. TRIPS plus Umsetzungsbestimmungen. Das betrifft insbesondere Patente auf Medikamente und der Sortenschutz für Saatgut.

Dabei fordert die Schweiz Bestimmungen, die dem Übereinkommen zum Schutz von Pflanzenzüchtungen, UPOV 91 entsprechen. Der strenge Sortenschutz von UPOV 91 verbietet den Bäuer*innen nebst dem Verkauf auch den Tausch von geschützten Sorten. Zudem wird der Nachbau auf dem eigenen Hof auf ausgewählte Nutzpflanzen eingeschränkt und teilweise mit Nachbaugebühren belastet. Damit schränkt UPOV 91 den Zugang zu Saatgut für Bäuer*innen stark ein und gefährdet damit deren Ernährungssicherheit. Und dies obwohl die Schweiz der UNO-Bauernrechtsdeklaration zugestimmt hat, die Hunger und Armut bekämpfen soll.

Zwar sagt der Bundesrat, dass Indonesien lokale Sorten weiterhin schützen kann. Doch damit ist das Problem nicht gelöst, weil die Annahme falsch ist, dass lokale und sortengeschützte Sorten so klar auseinandergehalten werden können. Das formelle, wie auch das bäuerliche Saatgutsystem sind interdependent. Beide Systeme benutzen genetische Ressourcen des anderen Systems für die eigene Weiterentwicklung. Der Fluss des genetischen Materials vermischt sich somit zwischen formalen (geschützten) und informalem (bäuerlichen) Saatgutmarkt. Die traditionellen Sorten werden für die konventionelle Zucht verwendet und umgekehrt. Die Sorten können nicht einfach auseinandergehalten werden. Wenn der Fluss von genetischen Ressourcen vom formellen zum bäuerlichen Saatgutsystem durch strenge Sortenschutzrechte gestört wird, schadet das dem bäuerlichen Saatgutsystem.

10. Patentschutz: Teure Medikamente

Die Patentdauer wird «künstlich» verlängert, in dem die exklusiven Rechte auf Testdaten, die für die Marktzulassung neuer Medikamente benötigt werden beschränkt werden. So können die Generika-Hersteller diese Testresultate nicht nutzen und müssen die Tests neu machen (somit kommt es auch zu unnötigen Tierversuchen). So wird die Einführung von Generika verzögert (Test dauern ca. 4 Jahre) oder es erschwert die Generika-Produktion überhaupt aufzubauen. Die Folge: überteuerte Medikamente für die indonesische Bevölkerung.

11. Banken / Dienstleistungen: keine Bestimmungen für nachhaltige Investitionen

Das Abkommen eröffnet den Schweizer Finanzdienstleistern mehr Möglichkeiten auf dem indonesischen Markt – unabhängig davon, ob sie ihre Investitionen nachhaltig tätigen oder nicht, ob sie etwa direkt oder indirekt die Rodung von Regenwald mitfinanzieren. Das zeigt: Im Abkommen Nachhaltigkeitsbestimmungen auch für Dienstleistungen.

12. Gold: Ökozid und Menschenrechtsverletzungen bleiben zulässig

In den Bergen von Westpapua frisst sich auf fast 4000 Metern über Meer die grösste Goldmine und eine der grössten Kupferminen der Welt in die Felsen. Das US-amerikanisch-indonesische Unternehmen Freeport ist der grösste Steuerzahler Indonesiens. Seit Jahrzehnten steht dessen Grasberg-Mine im Mittelpunkt von bewaffneten Konflikten, ist Verursacherin gravierender Umweltschäden und Kulisse übelster Menschenrechtsverletzungen, die jüngst wieder zugenommen haben.

2019 wurde Gold im Wert von gut 190 Millionen Franken in die Schweiz importiert. Dieser Wert hat sich 2020 auf über zwei Milliarden Franken mehr als verzehnfacht.

Gold ist nicht Gegenstand des Freihandelsabkommens mit Indonesien, da dieses bereits zollbefreit ist. Trotzdem hätte auch hier Nachhaltigkeitskriterien Bestandteil des Abkommens sein können.

13. Tierschutz: Kein Bestandteil des Abkommens

Der Schweizer Tierschutz STS lehnt das Abkommen ab, da der Tierschutz und die Tierhaltung als Teil der Nachhaltigkeitsbedingungen komplett ausgeklammert und nicht Teil des Abkommens sind (Froschschenkel und Exotenleder werden importiert).

14. Nachhaltigkeitsanalysen

Die Schweiz hat keine ex-ante Nachhaltigkeitsanalyse inkl. HRIA (human rights impact assessments) durchgeführt, obschon die Geschäftsprüfungskommissionen GPK das schon lange fordern. Mit einer solchen Analyse würden die möglichen positiven und negativen Auswirkungen des Abkommens auf die Nachhaltigkeit untersucht.

Aber auch eine ex post Analyse wäre dringend nötig, um zu beurteilen, ob das Abkommen bei der Umsetzung die gemachten Versprechen einhält und ob die Umsetzung verbessert werden müsste. Eine ex post Analyse ist aber bis jetzt nicht vorgesehen.

Die Nachhaltigkeit im Indonesien-Abkommen ist ein leeres Versprechen, bei dem nicht einmal kontrolliert wird, ob es eingehalten wird.

15. Generelle Kritik Freihandelsabkommen

Es gibt auch noch ein grundsätzliches Problem mit Handelsabkommen: Wir importieren Rohstoffe mit tiefer Wertschöpfung aus Entwicklungsländern und exportieren Produkte mit hoher Wertschöpfung. Das bedeutet, dass die Wertschöpfung v.a. in den Industrieländern bleibt und in den Entwicklungsländern nicht so viele Arbeitsplätze geschaffen werden, wie anfangs versprochen wird.

Für die Schweizer Landwirtschaft gelten hohe Anforderungen mit sehr hohen Auflagen (Dokumentationspflicht) und strengen Kontrollen mit Sanktionen usw. – dies im Gegensatz zu den Auflagen für das Palmöl aus Indonesien, das deutlich weniger streng kontrolliert wird. Die Folge ist ein Dumping zu Lasten von Mensch und Umwelt.

Die Schweiz ist als exportorientierter Produktionsstandort und als rohstoffarmes Importland auf internationalen Handel angewiesen. Trotz dieser internationalen Verflechtung ist der lokale Handel das zentrale Element für eine grüne und zukunftsfähige Wirtschaft. Entsprechend wollen die GRÜNEN lokale Wirtschaftskreisläufe stärken. Freihandelsabkommen laufen diesem Ziel grundsätzlich zuwider.

Dies gilt insbesondere für landwirtschaftliche Produkte. Der Handel mit Lebensmitteln soll nicht den Prinzipien eines globalen Marktes folgen, sondern auf die Ernährungssouveränität der involvierten Länder ausgerichtet sein. Aber auch für andere Güter müssen lange Transportdistanzen möglichst vermieden werden. Das verlangt der Schutz des Klimas.

Der internationale Handel mit Produkten, die in der Schweiz oder im Partnerland lokal produziert und konsumiert werden, ist daher nicht erstrebenswert. Die Schweiz muss mit den Freihandelsverträgen sicherstellen, dass die Bevölkerung vom Freihandel profitiert. Dies ist nicht der Fall, wenn lokale Märkte gefährdet oder zerstört werden oder wenn Menschenrechte, wie zum Beispiel das Recht auf Nahrung, verletzt werden.

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[1] www.seco.admin.ch/seco/de/home/Aussenwirtschaftspolitik_Wirtschaftliche_Zusammenarbeit/Wirtschaftsbeziehungen/Freihandelsabkommen/partner_fha/partner_weltweit/indonesien.html

[2] Dokumentation zum Abkommen auf der Website des Parlaments
www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20190036
und der Bundesverwaltung
www.seco.admin.ch/seco/de/home/Aussenwirtschaftspolitik_Wirtschaftliche_Zusammenarbeit/Wirtschaftsbeziehungen/Freihandelsabkommen/partner_fha/partner_weltweit/indonesien.html

[3] www.efd.admin.ch/efd/de/home/das-efd/nsb-news_list.msg-id-81716.html

[4] Roundtable on Sustainable Palm Oil

[5] TRIPS-Abkommen (Agreement on Trade-Related Aspects of Intellectual Property Rights) Übereinkommen über handelsbezogene Aspekte der Rechte des geistigen Eigentums