Balthasar Glättli im Bundeshaus
© Béatrice Devènes

Das neue CO2-Gesetz muss rechtzeitig in Kraft treten

Der Nationalrat berät das neue CO2-Gesetz in der Frühjahrssession. Die Grüne Fraktion begrüsst die Verbesserungen der Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Nationalrats (UREK-N) und setzt sich dafür ein, dass das neue Gesetz rechtzeitig Anfang 2021 in Kraft treten kann. Damit dieser dringende Schritt zur Erreichung des 1,5-Grad-Ziels grösstmögliche Wirkung hat, beantragen die GRÜNEN Ergänzungen im Finanzsektor. Es braucht verbindliche Spielregeln: Statt in fossile Industrien, muss konsequent in die Energiewende investiert werden. Ausserdem muss das Ziel, den CO2-Ausstoss im Inland bis 2030 um mindestens 60 Prozent (statt nur um 30 Prozent) zu senken, verabschiedet werden. Weitergehende Massnahmen braucht es zudem im Flugverkehr. Für die GRÜNEN ist klar: Das neue CO2-Gesetz allein reicht selbst mit diesen Verbesserungen noch nicht, um das Pariser Klimaabkommen zu erfüllen. Es wird rasch weitere Schritte brauchen.

Zeit für mehr Konzernverantwortung

Seit über zwei Jahren wird die Konzernverantwortungsinitiative im Parlament diskutiert. Die Forderung, hinter der Tausende von Menschen, Unternehmer*innen, Kirchen und Politiker*innen aller Couleur stehen: Konzerne sollen dazu verpflichtet werden, Menschenrechte und Umweltstandards zu respektieren. Tun sie es nicht, sollen sie für angerichtete Schäden geradestehen. Diese Selbstverständlichkeit wird leider bis heute von der Mehrheit des Parlaments in Frage gestellt. In der Frühjahrssession entscheiden die beiden Kammern nun definitiv, ob sie weiterhin die Augen vor Menschenrechtsverletzungen und Umweltzerstörung verschliessen oder zumindest einen glaubwürdigen Gegenvorschlag zur Initiative annehmen.

Ehe für alle: Schluss mit halben Sachen

Für die GRÜNEN bedeutet «Ehe für alle», dass gleichgeschlechtlichen Paaren die gleichen Rechte haben wie heterosexuelle Paaren. Der Bundesrat unterstützt die Vorlage der Rechtskommission des Nationalrates (RK-N) zur parlamentarischen Initiative «Ehe für alle» und damit den Grundsatz, dass auch gleichgeschlechtliche Paare heiraten können. Er will aber den Zugang zur Fortpflanzungsmedizin erst zu einem späteren Zeitpunkt ermöglichen. Die Grüne Fraktion wird sich mit Nachdruck dafür einsetzen, dass gleichgeschlechtlichen Paaren die gemeinsame Adoption offensteht und verheiratete Frauenpaare Zugang zu fortpflanzungsmedizinischen Verfahren erhalten. Diese Forderungen haben die GRÜNEN in der Rechtskommission von Anfang an verteidigt. Das ist ein wichtiger Schritt, um die Gleichstellung von LGBTIQ*-Menschen zu realisieren.

Überbrückungsleistung für ältere Arbeitslose

Die Statistiken zeigen: Wer seine Stelle mit über 50 Jahren verliert, hat oft Mühe, wieder ins Erwerbsleben einzusteigen – und dies unabhängig von Qualifikationen oder Lohnvorstellungen. Ältere Arbeitnehmende haben auf dem Arbeitsmarkt klar schlechtere Karten als ihre jüngeren Kolleg*innen. Die GRÜNEN begrüssen, dass die Situation der älteren Arbeitnehmenden – unter anderem mit Überbrückungsleistungen für ältere Arbeitslose – verbessert werden soll. Der Nationalrat diskutiert in der Frühjahrssession das Bundesgesetz zu den Überbrückungsleistung von älteren Arbeitslosen, welches vom Ständerat abgeschwächt wurde. Die Grüne Fraktion wird sich gegen diese Abschwächung wehren. Die Leistungen dienen dazu, das Alterskapital zu schützen, Frühpensionierungen und entsprechend reduzierte Rentenleistungen zu verhindern und den häufig mit Scham verbundenen Gang zur Sozialhilfe zu verhindern.